2001/12/06 NACHLESE : Das Informationsverhinderungsgesetz ...
Als Überwachungsfleißaufgabe plant die Bundesregierung ein sog. Informationssicherungsgesetz, das den Zugang zu Information, etwa bei Umweltverfahren, aber auch bei großen Infrastrukturvorhaben für interessierte Bürger und NGO's einschränken könnte.
Begründet wurde der Entwurf mit EU-Vorgaben, die jedoch in dieser Form nicht bestehen. Neben völkerrechtlich brisanten Dokumenten, hätte der Gesetzesentwurf auch den Zugang zu vielen innerösterreichischen Dokumenten erschwert.
Den Oppositionsparteien gelang es daher mit einem Abänderungsantrag vorerst den Beschluß dieses 'Informationsverhinderungsgesetzes' zu blockieren. Aus der Begründung des Abänderungsantrages: 'Der Nationalrat hat im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform ein Deregulierungsgesetz beschlossen um sicherzustellen, daß EG-Richtlinien nicht 'übererfüllt' werden. Diesem Gesetz Rechnung tragend soll durch diesen Abänderungsantrag nunmehr sichergestellt werden, daß in Österreich für Informationen, die von internationalen Organisationen klassifiziert worden sind, ein gleichartiger Schutz gewährleistet werden kann. Darüber hinaus gehende Regelungen über die Klassifizierung innerstaatlicher Dokumente bleiben hiedurch jedoch unberührt.'
Stellungnahme ARGE DATEN: Jede Beschränkung der Informationsfreiheit muß als direkter Angriff auf eine offene, demokratische Gesellschaft angesehen werden. Besonders im Sinne der Informationssicherheit ist es von Bedeutung, den Zugang zu Informationen auch für die Zukunft maximal zu erleichtern.
Dr. Hans G. Zeger: 'Es ist ein typisches Zeichen beschränkender Gesetze, daß ihre Auswirkungen heute in der vollen Tragweite nicht abschätzbar sind. Die Vergangenheit zeigte jedoch, daß österreichische Behörden eher dazu tendieren, den Zugang zu an sich öffentlichen Informationen zu beschränken. Das vorgelegte Informationssicherungsgesetz könnte einen billigen Vorwand dazu liefern.'
|