2002/04/08 ONE verletzt weiterhin Datenschutz
ONE ignoriert weiterhin Datenschutzgesetz - Kundenrechte nicht einmal von der Datenschutzkommission durchsetzbar - Recht auf Auskunft wichtigstes Instrument gegen schlampige Datenverarbeiter - ONE auch im e-commerce-Bereich schwach
ONE ignoriert weiterhin Datenschutzgesetz
Beim Mobilkom-Anbieter ONE (Connect Austria) hat die Datenschutzkommission (GZ K 120.732/003-DSK/2002) wiederum festgestellt, daß das Recht auf Auskunft verletzt wurde. Gleichzeitig wurde ONE beauftragt, diese Auskunft binnen vier Wochen nachzuholen.
Anlaßfall war die Beschwerde eines ARGE DATEN Mitglieds, der unter anderem Auskunft über seine Bonitätsdaten bei ONE wollte und nur mit allgemeinen Floskeln abgespeist wurde.
Datenschutzkommission wird von ONE ignoriert
Der Bescheid der DSK ist eindeutig und verpflichtet ONE zur umfassenden Auskunft. Tatsächlich wurde auch nach dem DSK-Entscheid keine Auskunft erteilt.
Dr. Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: 'Offenbar betrachtet ONE die Datenschutzkommission als 'informationsrechtliches SALZAMT' und Datenschutz als 'totes Recht', über das man sich sanktionslos hinwegzusetzen habe.'
Es ist nicht der erste Fall, in dem ONE Auskünfte zur Bonität verweigert, keine oder bloß ungenügende Auskünfte erteilt. Die ARGE DATEN erinnert an einen Vergleichsfall Anfang des Jahres 2002. Auch dieser Fall ist noch nicht abgeschlossen.
Hans G. Zeger: 'ONE wird auch zur Nagelprobe für die Datenschutzkommission. Es kann nicht Sinn von Gesetzen und Behörden sein, daß sie nach Belieben ignoriert werden. Permanente Mißachtung des Datenschutzes ermöglicht es der Datenschutzkommission nach §30 DSG 2000 einen Datenverarbeiter umfassend zu überprüfen.'
Gerade bei einem grossen Telekombetrieb, der über mehrere hunderttausend Kunden verfügt, sind Fragen des sensiblen Umgangs mit Bonitätsdaten von höchster Bedeutung. Wir erwarten daher, daß die Datenschutzkommission kurzfristig ihren Prüfverpflichtungen nachkommt.
Recht auf Auskunft wahrnehmen!
Das Recht auf Auskunft ist das wichtigste Instrument für Betroffene, sicher zu stellen, daß keine falschen und für sie nachteilige Daten verwendet werden. Wir empfehlen allen ONE-Kunden (aber auch Kunden anderer Telekom-Firmen) dieses Recht zu nutzen.
Hans G. Zeger: 'Das Recht auf Auskunft hat man gegenüber jedem Datenverarbeiter, der persönliche Daten zur eigenen Persoen verwendet. Das Recht kann formlos in Anspruch genommen werden. Die Auskunft ist binnen 8 Wochen KOSTENLOS zu erteilen.'
Das Recht auf Auskunft ist das wichtigste Instrument der Informationsgesellschaft, Datenmißbrauch zu erkennen und zu reduzieren.Die ARGE DATEN hat ein Musterformular entwickelt, dass es erlaubt, das Auskunftsrecht ohne großen Aufwand in Anspruch zu nehmen http://ftp.freenet.at/privacy/muster/musdsg01.pdf
ONE auch im e-commerce-Bereich schwach
Es passt in das Bild von ONE, dass auch der zuletzt durchgeführte ECG-CHECK äußerst schwach ausfiel. Von 50 getesteten bekannten Marken und Branchenführern erhielt ONE Ende Februar den bescheidenen Platz 26.
Geprüft wurde das Vorhandensein von wesentlichen Bestimmungen des e-commerce-Gesetzes, des Konsumentenschutzgesetzes und des Datenschutzes.
Hans G. Zeger: 'Noch dramatischer ist der erreichte Platz von ONE zu bewerten, wenn man bedenkt, dass alle Shops ab Position 12 als grob magelhaft und praktisch als nicht vertrauenswürdig eingestuft werden mußten. Offenbar gelten ONE-intern andere Spielregeln als in der gesamten EU.'
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Wichtiger Hinweis: Die Rankingeinstufung gibt die Situation zum Zeitpunkt der Erhebung wieder, es kann jeder Web-Shop-Betreiber jederzeit Verbesserungen durchführen. Sobald wir von Verbesserungen Kenntnis erlangen, werden wir diese beim nächsten Ranking berücksichtigen.
Test-Setting: Getestet wurde mit einem üblichen Browser und mittleren Sicherheitseinstellungen. Der Test wird vor dem Versenden der Bestellung abgebrochen. Es muss möglich sein, anonym einen Warenkorb zusammen zu stellen.
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andere --> Website der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB)
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