2001/11/30 Telekom UeVO - wenig besser
Umstrittene Telekom-Überwachungsverordnung heute veröffentlicht - Versuch einiger Klarstellungen - Weiterhin missglückt - ETSI-Überwachungsstandards sind ab 1.1.2005 einzuhalten
Telekom-Ueberwachungsverordnung heute veröffentlicht
Die heftig kritisierte Überwachungsverordnung zum TelekomGesetz wurde heute veröffentlicht. Einige Kritikpunkte wurde berücksichtigt.
Als Betreiber gelten nunmehr nur noch Telekomanbieter die physikalische Teilnehmeranschlüsse betreiben (sog. Netzbetreiber), reine Content- oder Mailserver-Anbieter fallen nicht mehr darunter.
Bei der Mitwirkungspflicht für die Betreiber ist auf wirtschaftliche Zumutbarkeit Rücksicht zu nehmen.
Überwachungsmaßnahmen müssen gerichtlich angeordnet werden.
Das automatisierte 'Einklinken' in den Netzverkehr eines Telekombetreibers muß gemäß dem Stand der Technik gegen illegale Angriffe geschützt werden.
Das standardisierte Lauschen gem. ETSI-Vorgaben beginnt erst ab 1.1.2005.
Stellungnahme ARGE DATEN
Erkennbar ist das Bemühen auf viele Kritikpunkte einzugehen. Letztlich ist jedoch die Verordnung ein unbefriedigender Kompromiss.
Dr. Hans G. Zeger: 'Die wichtigste Verbesserung ist, daß das Lauschen nunmehr ausdrücklich nur gemäß gerichtlicher Anordnung möglch ist. Die Lösung, einerseits Telekomanbieter zur extrem teuren vorausschauenden Installation von Überwachungseinrichtungen zu verpflichten, gleichzeitig aber die Mitwirkungspflicht auf das 'wirtschaftlich und technisch zumutbare' einzuschränken, offenbart einen richtungslosen Zickzackkurs von Frau BM Forstinger. Der gleichzeitige Versuch, die Lauschwünsche der Justiz vorauseilend zu befriedigen und andererseits den Interessen der eigenen 'Klientel', den Telekombetreibern gerecht zu werden, führt zu neuen Unklarheiten.'
Im Ergebnis geht die Telekomverordnung auch über die Abhörverpflichtungen der erst vor kurzem beschlossenen Cybercrime-Verordnung des Europarats hinaus. Hier werden Lauschmöglichkeiten im Rahmen jener Einrichtungen gefordert, die ein Telekombetreiber zur Durchführung des ordnungsgemäßen Betriebs sowieso benötigt. Die vorausschauende Installation von Überwachungseinrichtungen ist - wieder einmal - eine österreichische Fleißaufgabe.
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