Datenschutzbehörde  Datenschutz Europa privacy service
 
2001/11/30 Telekom UeVO - wenig besser
Umstrittene Telekom-Überwachungsverordnung heute veröffentlicht - Versuch einiger Klarstellungen - Weiterhin missglückt - ETSI-Überwachungsstandards sind ab 1.1.2005 einzuhalten

Telekom-Ueberwachungsverordnung heute veröffentlicht

Die heftig kritisierte Überwachungsverordnung zum TelekomGesetz wurde heute veröffentlicht. Einige Kritikpunkte wurde berücksichtigt.

Als Betreiber gelten nunmehr nur noch Telekomanbieter die physikalische Teilnehmeranschlüsse betreiben (sog. Netzbetreiber), reine Content- oder Mailserver-Anbieter fallen nicht mehr darunter.

Bei der Mitwirkungspflicht für die Betreiber ist auf wirtschaftliche Zumutbarkeit Rücksicht zu nehmen.

Überwachungsmaßnahmen müssen gerichtlich angeordnet werden.

Das automatisierte 'Einklinken' in den Netzverkehr eines Telekombetreibers muß gemäß dem Stand der Technik gegen illegale Angriffe geschützt werden.

Das standardisierte Lauschen gem. ETSI-Vorgaben beginnt erst ab 1.1.2005.

Stellungnahme ARGE DATEN

Erkennbar ist das Bemühen auf viele Kritikpunkte einzugehen. Letztlich ist jedoch die Verordnung ein unbefriedigender Kompromiss.

Dr. Hans G. Zeger: 'Die wichtigste Verbesserung ist, daß das Lauschen nunmehr ausdrücklich nur gemäß gerichtlicher Anordnung möglch ist. Die Lösung, einerseits Telekomanbieter zur extrem teuren vorausschauenden Installation von Überwachungseinrichtungen zu verpflichten, gleichzeitig aber die Mitwirkungspflicht auf das 'wirtschaftlich und technisch zumutbare' einzuschränken, offenbart einen richtungslosen Zickzackkurs von Frau BM Forstinger. Der gleichzeitige Versuch, die Lauschwünsche der Justiz vorauseilend zu befriedigen und andererseits den Interessen der eigenen 'Klientel', den Telekombetreibern gerecht zu werden, führt zu neuen Unklarheiten.'

Im Ergebnis geht die Telekomverordnung auch über die Abhörverpflichtungen der erst vor kurzem beschlossenen Cybercrime-Verordnung des Europarats hinaus. Hier werden Lauschmöglichkeiten im Rahmen jener Einrichtungen gefordert, die ein Telekombetreiber zur Durchführung des ordnungsgemäßen Betriebs sowieso benötigt. Die vorausschauende Installation von Überwachungseinrichtungen ist - wieder einmal - eine österreichische Fleißaufgabe.


Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungsservice angeboten. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2025 Information gemäß DSGVO webmaster