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Datenschutzrat berät Videoüberwachung
Auf großes Interesse und Medienecho stieß die Initiative zur Regulierung der Videoüberwachung. Besonders der private Lauschangriff durch Firmen und Hausbesitzer stellt eine Herausforderung an die demokratische Gesellschaft dar.

Anders als klassische Datenerhebnung mittels Computer oder Formular ist die Videoaufzeichnung hochgradig diffus und ungenau. Neben den eigentlichen Betroffenen einer Überwachung, etwa Bankräubern einer Bankfiliale oder einem Kaufhausdieb, werden tausende, oft hunderttausende Personen aufgezeichnet, die weder ein Delikt verübten, noch verüben wollten oder dazu überhaupt in der Lage wären.

Der Schutz dieser unbeteiligten Dritten, die Rechte dieser Personen werden in Österreich völlig ignoriert. Schon die erste Beratung im Datenschutzrat zeigte, dass Banken die Aufzeichnungen völlig nach Gutdünken behandeln.

Als weiteres Problem kristallisierte sich die Frage nach einer angemessenen Aufstellungspraxis und Informationspolitik heraus. Selbst das Innenministerium plädiert für die Kennzeichnung von Videokameras.

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Ein umfassender Regelungsentwurf wurde von meiner Seite eingebracht. Es wird sich zeigen, ob auch die anderen Mitglieder, insbesondere jedoch Wirtschaftskammer, SPÖ und ÖVP bereit sind, Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre unbeteiligter Dritter zu treffen.'

Der vollständige Vorschlag zur Regelung von Videoüberwachung findet sich unter
http://ftp.freenet.at/beh/HANDSR06.pdf

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