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2005/02/04 TSUNAMI-Betrug mittels Betroffenendaten
Bundeskriminalamt warnt vor Betrügern, die Angehörige direkt kontaktieren und Geld für 'Hilfestellungen' verlangen

In geradezu gespenstischer Form wurden unsere Befürchtungen zum Missbrauch von Opferdaten bestätigt. Schon jetzt ist es offenbar Betrügern gelungen widerrechtlich an Daten der Katastrophenopfer und deren Angehörigen heran zu kommen. Mit dem neuen Gesetzesvorschlag wäre der Zugriff auf diese Daten, inklusive sensibler Gesundheitsdaten ein Kinderspiel.

Würde in Zukunft - wie es der skandaläse Gesetzesentwurf von Scheibner und Molterer vorsieht - der Zugang zu Betroffenendaten noch mehr erleichtert, dann könnten Betrüger noch leichter an Angehörige herantreten und diesen mit scheinbar umfassendem Wissen überrumpeln. Sie könnten dann auch als Hilfsorganisation auftreten und unter diesem Deckmäntelchen abzocken.

Hans G. Zeger: "Der im Entwurf vorgesehene einfache Zugriff auf Daten von Katastrophenopfern würde der Zivilgesellschaft einen Bärendienst erweisen. Niemand könnte mehr vor Missbrauch sicher sein. Letztlich würde auch der Ruf der seriösen Hilfsorganisationen leiden."


Datenweitergabe im Katastrophenfall

Die Datenweitergabe im Katastrophenfall muss weiterhin an die individuelle Interessensabwägung zwischen den Schutzinteressen und den Hilfsinteressen des Betroffenen und den Interessen Dritter gebunden bleiben. Eine Interessensabwägung, die bei ordentlicher Kenntnis der Rechtslage praktisch immer sehr leicht möglich ist.



mehr --> Nach der Katastrophe - Sündenbock Datenschutz
mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/dsg-katastrophe-entwurf.pdf

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