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2002/04/01 Leider kein Aprilscherz - Abzocken beim Datenhandel?
Fast täglich erhält die ARGE DATEN Anfragen verunsicherter Mitglieder zum Thema Zustimmungserklärung zur Datenweitergabe.

Zuletzt im Zuge eines Angebotes zu einer Lebens- und Pensionsversicherung. Der Betroffene hatte bisher selbstverständlich nichts mit der Versicherung zu tun, wurde nun mit einem Offert über eine 'garantierte Pension von 100 EUR pro Monat - lebenslang!' konfrontiert.

Abgesehen davon, daß man wohl mit 100 EUR/Monat eher nur ein kurzes Leben haben wird, die Versicherung spekulierte offenbar auch damit, daß die Menschen noch kein EURO-Gefühl haben, entpuppt sich als Datenquelle der 'Billa Vorteils-Club'.

Zuckerl am Rande, der Betroffene kann sich keinesfalls erinnern, Billa zur Weitergabe von Daten an eine bestimmte Versicherung ermächtigt zu haben.

Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: 'Nun hat aber der OGH schon mehrmals festgestellt, daß allgemeine Datenweitergabeermächtigungen ungültig sind und daher auch dann keine Weitergabe von Daten erlaubt ist, wenn jemand eine Schimmelformulierung, wie 'ich bin mit der Weitergabe meiner Daten an Konzernunternehmen und Vertriebspartner einverstanden' unterfertigt hat.'

Der Betroffene hat daher große Aussicht durch eine Unterlassungsklage Billa die weitere Datenweitergabe zu untersagen. Billa müßte dann auch sicher stellen, daß alle weitergegeben Daten tatsächlich und effektiv gelöscht werden.

Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: 'Offenbar versuchen immer mehr Unternehmen ihr flaues Kerngeschäft durch wuchernden Datenhandel aufzupeppen. Das ist zwar illegal, aber manchen anscheinend ...eissegal.'

Die korrekte Zustimmung ist dann gegeben, wenn der Zweck der Datenweitergabe, die Empfänger der Daten und den Umfang der Daten abschließend und taxativ umschrieben wird.


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