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2001/11/23 NACHLESE : Bildungsevidenz
Am 23.11.2001 beschließt der Nationalrat mit den Stimmen der ÖVP/FPÖ die Einführung der sogenannten Bildungsevidenz.

Mit Millionenaufwand wird eine Monsterdatenbank geschaffen, die die kleinsten Bildungsschritte der Staatsbürger lebenslang speichern und abrufbar machen soll. Möglich ist der Aufbau der Datenbank nur durch den Bruch des Vertrauens der Bevölkerung in die Anonymität der Volkszählungserhebung.

Stellungnahme ARGE DATEN:
Tatsächlich handelt es sich nicht um eine notwendige statistische Basis für langfristige Bildungsplanung (diese könnte durch Fallstudien rascher, genauer und billiger erfolgen), sondern um einen ersten Schritt zur Komplett-Buchhaltung der Bevölkerung.

Durch die Verwendung der Sozialversicherungsnummer wird sichergestellt, daß diese Daten auch nach Namens-, Adreß- und Staatsbürgerschaftswechsel jahrzehntelang personenbezogen abgerufen werden können.

Die sogenannte 'Verschlüsselung' der Sozialversicherungsnummer ist bloß ein edv-technischer Vorgang, der die SV-Nummer in eindeutigerweise als Bildungskennzahl umgewandelt wird und im Datenbanksystem abspeichert wird. Mit Eingabe der Sozialversicherungsnummer erhält man immer alle Bildungsdaten zu dieser Person.


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