2002/11/06 WARNUNG: T-Mobile Gutschein wird zur Datenfalle
'Treueaktion' von T-Mobile führt zu neuem Vertragsabschluss - Erhebung von Geburtsdatum und Ausweisnummer bedenklich - Zweck der Datenerhebung bleibt im Dunkeln
Im Rahmen einer 'mäxchen'-Treueaktion dürfen langjährige Kunden(!) zwischen einem '35 EUR Gesprächsguthaben' oder einer '6-monatigen Halbierung der Grundgebühr' wählen.
Ganz kostenlos ist die Aktion jedoch nicht. Will man diese Vergünstigungen in Anspruch nehmen, muss man einer Vertragsverlängerung um mindestens ein Jahr zustimmen.
Hans G. Zeger: 'Nimmt man den Mindestvertragszeitraum, reduziert sich die Grundgebührsenkung auf bloß ein Viertel, ein mageres Angebot, das sicher einen Vergleich mit dem Mitbewerb wert ist.'
Problematische Datenerhebung
Ärger rief jedoch die zusätzliche, nicht begründete Datenerhebung hervor. Das Formular enthält aufgedruckt die Kundendaten. Zur Unterschrift wird zusätzlich das 'Geburtsdatum', die 'Nationalität', die Ausweisnummer und die Art des Ausweises (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) verlangt.
Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: 'Das Formular wirkt wie eine schlecht getarnte Datenaktualisierungsaktion. Mit der Angabe des Geburtsdatums kann verstärkt Marketing betrieben werden. Weiters wird die Exekution bei vermeintlichen oder tatsächlichen Zahlungsrückständen wesentlich erleichtert.
T-Mobile rechtfertigt sein Vorgehen, dass diese Informationen zur Identitätsprüfung benötigt werden und gemäß AGB's Ausweise zur Prüfung verlangt werden dürfen und die Ausweisdaten sowieso bekannt sind.
Hans G. Zeger: 'Diese Rechtfertigung wirkt nachträglich konstruiert und wenig glaubwürdig.'
Für eine Identitätsprüfung von langjährigen Kunden ist das Erheben von Ausweisinformationen völlig ungeeignet. Selbst wenn der Kunde bei Vertragsabschluss einen Ausweis vorgelegt hat, ist es mehr als unwahrscheinlich, dass er diesmal die Daten genau desselben Ausweises angibt. Darüber hinaus könnte auf diesem Weg kein Mißbrauch verhindert werden, da etwa Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben keine Probleme haben dürften diese Ausweisdaten anzugeben.
Wird jedoch ein anderer Ausweis angegeben, dann besteht keine praktikable Möglichkeit diese Daten bei hunderttausenden Personen zu prüfen. Selbst eine völlig erfundene Ausweisnummer würde nicht erkannt werden.
Hans G. Zeger: 'Bei langjährigen Geschäftsbeziehungen ist diese Vorgangsweise mehr als ungewöhnlich. Seriöse Kaufleute benutzen zur Identitätsprüfung Merkmale, die sie selbst verwalten, etwa indem sie die Unterschriften vergleichen oder den Kunden eine Kundennummer oder die letzte Rechnungsnummer angeben lassen. Daten, die sehr leicht überprüft und wesentlich schwieriger nachgeahmt werden können.
Datenerhebung entspricht nicht den Datenschutzbestimmungen
Daten dürfen nur zu bestimmten, festgelegten Zwecken erhoben werden. Bei der Erhebung besteht eine Informationspflicht, die T-Mobile zu erfüllen hat. Gerade das Abfragen von Ausweisinformationen ist ungewöhnlich und für Kunden keinesfalls einsichtig, T-Mobile wäre daher verpflichtet, auf dem Formular auch den Zweck der Erhebung bekannt zu geben.
Hans G. Zeger: 'Wäre der Erhebungszweck tatsächlich bloß eine Identitätsprüfung, dann hätte dies T-Mobile ja ohne Probleme bekannt geben können. Hat es jedoch nicht! Hier liegt ein Verstoß gegen die Informationspflichten vor.'
Treueangebot bindet T-Mobile
Da für die Inanspruchnahme des TreueBonus die einzige Vertragsvoraussetzung die neuerliche einjährige Bindung ist, besteht auch für jene Personen, die keine Ausweisdaten vorlegen und bei denen kein ernsthafter Zweifel an der Identität gegeben ist, ein Rechtsanspruch den Treuebonus in Anspruch zu nehmen. Es ist dafür nicht notwendig T-Mobile-Geschäftslokale aufzusuchen.
Hans G. Zeger: 'Dort wo die Unterschrift des Kunden mit den bisherigen Unterlagen übereinstimmt oder wo der Kunde seine Kundennummer und/oder die Nummer seiner letzten Rechnung bekannt gibt, wird kein ernsthafter Zweifel an der Identität bestehen können. Im Zweifelsfall kann eine mündliche Bestätigung per Telefon eingeolt werden. Das dürfte einem Telekombetreiber zumutbar sein.'
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