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2002/04/18 Innenministerium plant Spitzeldatenbank
Vorliegender Entwurf zum Sicherheitspolizeigesetz enthält brisante Projekte - Spitzeln und Dennunzieren im Staatsauftrag geregelt - Private Informaten werden Staatsorgane - Unklare steuer- und gewerberechtliche Lage - Wer haftet für Schäden der 'informellen Mitarbeiter'? - Informantendatenbank Ziel für organisierte Kriminalität

Brisantes Datenbank-Projekt im Sicherheitspolizeigesetz
Unter dem irreführenden Namen 'Vertrauensschutzevidenz' verbirgt sich das Projekt einer zentralen Datei, in der alle Spitzel, Informanten und Dennunzianten der Polizei zentral erfasst werden sollen.

Inklusive besonderer 'Qualifikationen', in welchem Umfang die Informationstätigkeit erfolgt und welche Beträge für diese Art der Dienstleistung genommen werden.

Ziel der Datenbank ist es, alle Polizeistellen besser und leichter mit geeigneten IM's ('informelle Mitarbeiter') zu versorgen. Da in der Vergangenheit Informanten dieselbe Information bei verschiedenen Polizeistellen mehrfach verkauften, soll diese Datenbank auch Doppelzahlungen verhindern und damit 'Kosten sparen'.


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