2001/11/29 EU-Ministerrat fürchtet Datenschutz
Die EG-Richtlinie Datenschutz, die für Konsumenten recht brauchbare Regelungen enthält und den Datenschutz bei privaten Organisationen im Wesentlichen zufriedenstellend regelt, weist für Behörden eine Fülle von Lücken auf. Waren schon bisher die Bereiche Gesetzgebung, Gerichte, die Landesverteidigung und die nationale Sicherheit von der Einhaltung einheitlicher Datenschutznormen ausgenommen, wird dieser Trend weiter verstärkt.
Im wesentlichen geht es um eine weitere Aufweichung des Art. 15 der EG-RL. Allgemeine Verhütungsmöglichkeiten von Straftaten, sollen die Datenschutzregelungen noch weitergehend außer Kraft setzen.
Stellungnahme ARGE DATEN: Die Ideen des EU-Ministerats sind nicht neu und noch nicht beschlossen. Sie stehen im krassen Widerspruch zu den Entschließungen des Europäischen Parlaments. Dr. Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: 'Auch das europäische Parlament anerkennt die Notwendigkeit des Bekämpfung der Kriminalität, trotzdem hat das EU-Parlament erkannt, daß eine Gemeinschaft nicht das Feld der Regeln und Interessensabwägung verlassen darf. Wir riskieren ansonsten in autoritäre Muster zu verfallen.'
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