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Die Videoüberwachung in der Wiener U-Bahn ist um zwei Jahre verlängert worden, allerdings weiterhin nur im Probebetrieb - Massive Ausweitung der Überwachungsdichte durch die Verlängerung des Probebetriebes, zu wenige Daten für endgültige Genehmigung - Nutzlose und teure Experimente auf Kosten der Steuerzahler gehen weiter - Seltsame Reaktion der Datenschutzkommission Bereits vor einem Jahr war die Videoüberwachung im Probebetrieb durch die Datenschutzkommission bewilligt worden, damals für zwei U-Bahn-Züge und zwei Beiwägen der Straßenbahn. Abwechselnd waren die beiden Züge auf den Linien U1 und U3 verkehrt, die zwei Straßenbahnbeiwagen wurden im gesamte Netz eingesetzt. Bei den Wiener Linien zeigte man sich in Bezug auf die Erfahrungen mit der Videoüberwachung sehr zufrieden, die Videoüberwachung habe während des Testbetriebs gut funktioniert und eine abschreckende Wirkung gehabt. Eine Datenanwendung in Auftrag zu geben ist grundsätzlich nach dem DSG 2000 nur aufgrund einer entsprechenden, gesetzlichen Regelung oder im Rahmen der Ausübung einer rechtlichen Befugnis möglich. Bei eingehender Betrachtung dazu wurde allerdings herausgearbeitet, dass eine solche rechtliche Befugnis zur Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln weder aus allgemeinen Rechtsinstituten noch aus den spezifischen gesetzlichen Grundlagen oder vertraglichen Pflichten, welche die Wiener Linien treffen, ableitbar ist. Ohne eigene gesetzliche Grundlage ist somit eine Videoüberwachung auf den Wiener Linien keinesfalls gedeckt. Da durch die Videoüberwachung somit prinzipiell auch sensible Daten des Betroffenen berührt werden können, wäre eine solche Datenanwendung eigentlich nur unter ganz eingeschränkten Umständen zulässig. Dem Datenschutzgesetz eigen ist es, dass prinzipiell vorgeschrieben ist, dass Daten nur für einen festgelegten, eindeutigen und rechtmäßigen Zweck ermittelt werden und nicht auf eine mit diesem unvereinbare Weise weiterverwendet werden dürfen. Als Zweck der Videoüberwachung wird seitens der Wiener Linien stets die Erhöhung der Sicherheit von Mitarbeitern und Fahrgästen sowie das Vorbeugen gegen Vandalismusschäden genannt. Gegenüber dieser Zweckbindung zeigte sich allerdings selbst die Datenschutzkommission skeptisch, die aufgrund der vorhandenen Erfahrungen mit den Ergebnissen der Videoüberwachung gemessen an den Zielen des Auftraggebers noch keine Entscheidung über eine endgültige Genehmigung der Überwachung treffen wollte. mehr --> Wiener Linien starten Videoüberwachung mehr --> Polizeiliche Videoüberwachung - wenig Grund zur Euphorie mehr --> Videoüberwachung durch Wiener Linien unzulässig? mehr --> Mehr zu Videoüberwachung und CCTV |
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