2009/08/20 DSK erteilt Absage an "Schildbürgerstreich"-Umfrage unter Patienten Mag. jur. Michael Krenn
OÖ Landesregierung wollte vorhandene Daten durch Patienten-Befragung erneut erheben lassen - mittels privatem Dienstleister - Grund: Misstrauen in die Daten der Krankenanstalten - Absage durch die DSK
Während die Regierungseinigung zur finanziellen Unterstützung der maroden Krankenversicherungsträger in aller Munde ist, zeigt sich an einer neuen Entscheidung der DSK, dass für unsinnige Maßnahmen im Gesundheitsbereich genügend Geld vorhanden zu sein scheint (K202.070/0010-DSK/2008). Die OÖ Landesregierung wollte durch einen privaten Dienstleister Daten über Patienten-Wartezeiten in Krankenanstalten, die sowieso bereits vorhanden waren, mittels Telefonumfrage bei den Patienten nochmals erheben lassen. Dem schob die DSK einen Riegel vor.
Sensible Daten ins Call-Center?
Im Auftrag der oberösterreichischen Gesundheitslandesrätin sollte eine Patientenbefragung zur Erhebung der Wartezeiten auf Operationstermine zum Hüft- oder Kniegelenksersatz durchgeführt werden. Da diese Wartezeiten nirgendwo strukturiert erfasst seien. Dabei sollten Krankenanstalten Vorname, Nachname und Adresse aller Patienten, die in den letzten Monaten eine Hüft- oder Kniegelenksprothese erhalten hatten, erheben. Patienten würden dann schriftlich über eine geplante Telefon-Befragung informiert. Durchgeführen sollte die Befragung ein privates Call-Center, dessen Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet würden. Außerdem könnten die Betroffenen die Befragung auch verweigern.
Die Durchführung der Patientenbefragung durch die Krankenanstalten selbst wurde nicht in Erwägung gezogen. Die Krankenanstaltenträger seien schon mehrmals vom Antragsteller (OÖ Landesregierung) um Auskunft über die Wartezeiten auf Operationen ersucht worden und haben die Daten auch zur Verfügung gestellt. Der Antragsteller erwartete allerdings aus der direkten Kommunikation mit den Patienten verlässlichere und detailliertere Daten, z.B. die Differenzierung nach Sonderklassepatienten und Patienten der allgemeinen Gebührenklasse. Die Durchführung der Studie wurde der Datenschutzkommission zur Genehmigung vorgelegt.
Voraussetzungen der Genehmigung
Zunächst weist die DSK darauf hin, dass die Übermittlung von sensiblen Daten in diesem Falle von ihrer Genehmigung nach § 47 DSG 2000 abhängig sei.
Diese darf nur unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
1. Die Einholung der Zustimmung der Betroffenen würde einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern
2. Es liegt ein wichtiges Interesse des Betroffenen selbst, ein wichtiges öffentliches Benachrichtigungs- oder Befragungsinteresse vor oder die Befragung der Betroffenen erfolgt für wissenschaftliche oder statistische Zwecke
3. Überwiegende schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen stehen der Übermittlung nicht entgegen
Überwiegen schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen
Die DSK zweifelt in ihrer Entscheidung das Vorliegen der dritten Voraussetzung, dass schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen der Übermittlung nicht entgegen stehen, an.
Den Interessen des Antragstellers, die Wartezeiten auf Operationen festzuhalten und zu reduzieren, stehen nach Auffassung der DSK Interessen der Patienten entgegen. Da es zu deren Lasten gehe, dass Unberechtigte Kenntnis über durchgeführte Hüft- oder Kniegelenksoperation erlangen. Dies wäre - nach Meinung der DSK - bei Befragung durch die Krankenanstalten selbst noch vertretbar. Da die Befragung jedoch im Auftrag der Oberösterreichische Landesregierung durch einen privaten Dienstleister erfolgen sollte, wären die negativen Konsequenzen für die Patienten untragbar. Mit der Erhebung bei den Krankenanstalten stehen auch gelindere Mittel der Ermittlung zur Verfügung, welche in die Interessenabwägung einzubezogen werden müssen.
Dazu hatte die Landesregierung angegeben, dass so keine Differenzierung in Wartezeiten der Sonderklassepatienten und Patienten der allgemeinen Gebührenklasse möglich wäre. Für die DSK ist jedoch nicht ersichtlich wieso dies aus den Daten der Krankenanstalten nicht hervorgehen sollte. Daher ließ sich die DSK durch dieses Argument nicht überzeugen.
Laut DSK unsinnige Befragung
Überhaupt geht nach Meinung der DSK die Tatsache, dass die OÖ Landesregierung über (objektive) Wartezeiten von Patienten schon durch die Krankenanstalten verfügt, zu ihren Lasten. Dazu kommt noch, dass in dem Informationsschreiben über die Ankündigung des Telefoninterviews nicht auf die Freiwilligkeit der Teilnahme bzw. auf die Möglichkeit der Verweigerung hingewiesen werden sollte und die Erhebung, abgesehen von der Wartefrist auf die Operation noch weitere Fragen umfassen sollte. Zusammenfassend wurden die Voraussetzungen zur Genehmigung als nicht gegeben angesehen.
Bespitzelung der Krankenanstalten auf Kosten von Patienten und Steuerzahlern?
Der DSK ist in ihrer Entscheidung zuzustimmen. An der "Befragung" ist auffällig, dass der tiefere Sinn der Maßnahme nicht ersichtlich ist. Wie die DSK selbst festgehalten hat, waren der Landesregierung die objektiven Daten der Wartezeiten ohnedies bereits bekannt. Die Begründung, dass man stärker differenzieren wolle, wirkt vorgeschoben und macht nicht ersichtlich, warum dies mit den vorhandenen Daten nicht möglich gewesen wäre.
Letztendlich kann es nur einen Grund geben, warum die Landesregierung an einer solchen Studie interessiert ist: Misstrauen in die Daten der Krankenanstalten und Befürchtungen diese würden Daten manipulieren, um zusätzliche Mittel zugewiesen zu bekommen.
Ob diese Befürchtungen zutreffen, ist eine Frage der funktionierenden Aufsicht. Fest steht, dass es nicht sein kann, dass Patienten mit personenbezogenen Umfragen zu sensiblen Daten belästigt werden, weil ein Teil der öffentlichen Hand einem anderen misstraut. Außerdem ist die "Freiwilligkeit" solcher Befragungen in Frage zu stellen, da viele Betroffene befürchten bei Verweigerung in Zukunft Nachteile zu erleiden. Erfahrungsgemäß ist die Zahl der "Verweigerer" gering, wenn eine politische Institution Autorität und Integrität in die Waagschale wirft. Indes ist die Missbrauchsgefahr, bei Befragungen durch private Anbieter evident. Für Firmen, welche Heilbehelfe, etc. vertreiben, ist die Information, wer über Prothesen, künstliche Gelenke, etc. verfügt, durchaus wertvoll.
Resumee
Während im Gesundheitssystem Geld an allen Ecken und Enden fehlt, sind für Bespitzelungsmaßnahmen offenbar genügend Mittel vorhanden. Völlig zu Recht hat die DSK dem Schildbürgerstreich, durch einen privaten Dienstleister um viel Geld vorhandene Daten nochmals erheben zu lassen, eine Absage erteilt.
mehr --> Bescheid K202.070/0010-DSK/2008
|