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In klassischer Nacht- und Nebel-Aktion wurde am 10.12. die DSG-Novelle im Nationalrat durchgewunken - EU-widriger Grundsatzparagraph wurde wegen fehlender Verfassungsmehrheit nicht geändert - trotz vieler Änderungen wurden nicht einmal offensichtliche Probleme behoben - neue Fehler und Probleme wurden in das Gesetz eingebaut - ARGE DATEN bietet als erste Organisation am 19. Jänner 2010 ein umfassendes Informationsseminar an --> http://www.argedaten.at/dsgneu.html DSG-Novelle nach zwei Jahren überhastet abgenickt - Mangelnde Unabhängigkeit der Datenschutzkommission (DSK): Seit Jahren verlangt die Europäische Kommission von der Republik Österreich endlich eine der EU-Richtlinie entsprechende unabhängige Datenschutzkommission einzusetzen. Im Dezember läuft ein letztes Ultimatum vor Beginn einer EUGH-Klage ab. Im Gesetzesentwurf wurde durch Berichtspflichten an Bundeskanzleramt und Datenschutzrat die Abhängigkeit der DSK noch verstärkt. - Die Novelle reagiert nicht auf die besonderen Datenschutzbedürfnisse die Social Communities, Cloud Computing oder andere Web2.0-Anwendungen verursachen. Weiterhin bleibt die Nutzung veröffentlichter persönlicher Informationen ungeregelt. - Unberücksichtigt bleiben auch neue Dienste, wie Whistleblowing, bei dem zwangsläufig negative Daten über Dritte gesammelt und weiter verbreitet werden. Hier sind neue Lösungen bei der Datenqualität und bei der Datenhaltung erforderlich. - Weiters wird nicht auf neue Techniken, wie RFID ("Radio Frequency IDentification) oder die zunehmende Zahl von Datenbanken mit biometrischen Informationen reagiert, obwohl von der strategischen EU-Datenschutzgruppe (der sog. Artikel29-Gruppe) schon seit Jahren entsprechende nationale Initiativen eingefordert werden. - Es besteht - außer einem vagen SP-Wunschkonzert - keine Initiative zur Schaffung eines ordentlichen Arbeitnehmerdatenschutzes. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte als erster Schritt in diese Richtung, wurde auf Wunsch einiger WKO-Hardliner wieder gestrichen. - Statt, wie in Deutschland schon vor Jahren erfolgt, jede Form von personenbezogener Bildaufzeichnung zu regeln, erfasst die DSG-Novelle nur systematische, in identifizierender Absicht vorgenommene Videoüberwachung mit zahlreichen Ausnahmen. Damit sind Phänomene wie Google StreetView, touristische Webkameras aber auch von immer mehr Personen in ihrem Auto montierte Kameras zur privaten Verkehrs- und Unfallüberwachung wieder nicht geregelt. - Unter dem Eindruck der Datenskandale in Großbritannien und Deutschland mit Millionen verlorenen persönlichen Gesundheits-, Bank- und Sozialversicherungsdaten wurde im ursprünglichen Entwurf eine Verständigungspflicht der Betroffenen bei Datenverlust bzw. Datenschutzverletzung aufgenommen. Diese Verständigungspflicht wurde - offenbar auf Druck der WKO - bis zur Unbrauchbarkeit reduziert. Eine Verständigung soll jetzt nur erfolgen, wenn ein Schaden entstanden ist (bloße Rechtsverletzung reicht nicht) und auch nur dann, wenn der Schaden groß ist (einen kleinen Schaden durch Rechtsverletzung muss offenbar jeder Bürger akzeptieren). - Während mit dem E-Governmentgesetz die Regierung seit 2003 angeblich den elektronischen Behördenverkehr fördern will, ist auch im vorliegenden Entwurf vorgeschrieben, dass Auskunftsbegehren schriftlich zu erfolgen haben. Digitale mittels Bürgerkarte signierte Begehren sind weiterhin nicht möglich. Offenbar misstraut die Regierung ihren eigenen elektronischen Techniken. - Sogar simple interne Gesetzesverweise werden verpfuscht. So wurde zwar ein spezifisches Auskunftsrecht für die Videoüberwachung eingeführt (§50e DSG-Novelle). Bei den Kompetenzen der Datenschutzkommission (§31 DSG-Novelle), die theoretisch für Verletzungen des Auskunftsrechts zuständig sind, wurde jedoch vergessen, diese neue Beschwerdekompetenz hinzuzufügen. Damit müssen Betroffene bei privaten Videoüberwachungen den mühsamen Weg zu den Gerichten gehen. |
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