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2003/07/02 Rechtswidrige Meldedaten-Verwendung
Langsam kommt Bewegung in die Affäre - Zwei Unternehmen wurde Direktzugriff zu ZMR-Daten entzogen - beamte des Innenministeriums bestätigen unzulässige 'zweistufige' Meldedatenabfrage beim BMI - Private Vermarktung von Behördendaten muß neu überdacht werden

Zwei Unternehmen wurde Direktzugriff zu ZMR-Daten entzogen

Auf Grund der Berichterstattung der ARGE DATEN über zwei Unternehmen (Advokat und Jusline), die besonders aggressiv Meldedaten vermarketeten, wurde beim BMI ein Prüfverfahren durchgeführt.

Dieses Prüfverfahren führte zum Entzug der Direktabfrageberechtigungen bei zwei ZMR-Meldedatenprovidern. Offiziell wurden die Namen der beiden betroffenen Organisationen nicht genannt, auf Anfrage bei JUSLINE und ADVOKAT gab man sich uninformiert.


Unzulässige 'zweistufige' Meldedatenabfrage beim BMI

Das eigentliche Problem der Meldedatenabfrage ist jedoch die durch das BMI angebotene und von den ZMR-Providern übernommene 'zweistufige' Meldedatenabfrage.

Laut Meldegesetz müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und ein zusätzliches Merkmal angegeben werden, um die Meldedaten zu erhalten. Tatsächlich ist in vielen Fällen das Geburtsdatum nicht bekannt, daher bietet das BMI eine 'zweistufige' Abfragemöglichkeit an, in der zuerst der Name anzugeben ist, anschließend werden Geburtsdaten in einer Liste vorgeschlagen. Aus diesen kann man dann geeignet erscheinende Personen auswählen. Dies widerspricht eindeutig dem Meldegesetz.

Mittlerweile wird unsere Rechtsmeinung auch vollinhaltlich von den Beamten des Innenministeriums übernommen.

Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Eine derartige Vorgangsweise ist rechtlich nicht gedeckt. Wir haben mehrfach auf diesen gesetzwidrigen Zustand hingewiesen. Wie eine aktuelle Prüfung der BMI-Homepage ergab, wurde jedoch dieser rechtswidrige Zustand, entgegen besseren Wissens, nicht bereinigt.'


BMI zum Handeln aufgefordert

Da alle ZMR-Anbieter dasselbe, rechtswidrige Abfrageverfahren nutzen, ist rascher Handlungsbedarf angesagt.

Hans G. Zeger: 'Nach derzeitiger Rechtslage müßten alle öffentlich zugänglichen ZMR-Abfragemöglichkeiten, die das BMI-Verfahren benutzen, sofort gesperrt werden.'

Unsere Kritik vom März 2003, dass die angestrebten Umsatz- und Zuwachszahlen der BMI-Business-Unit bei ordnungsgemäßer Geschäftsgebahrung nicht erreichbar sind und eher dem Wunschdenken entspringen, ist somit eindrucksvoll bestätigt.


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