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2005/10/12 Telekom Austria - Vorsicht bei Vertragskündigung
Telefonweiterleitung gegen den Willen des Vertragsinhabers - die Kosten sollte er jedoch übernehmen

Eine Unternehmerin, Frau H. (Name der ARGE DATEN bekannt) hatte im Zuge ihrer Geschäftsauflösung auch den Telefonanschluß der Telekom Austria gekündigt.

Für die verbliebene Vertragsdauer ging sie davon aus, dass Anrufe auf ihren Anrufbeantworter hereinkommen und sie die Personen über das Ende der Geschäftstätigkeit informieren könnte.

Sie staunte nicht schlecht, als sie nach einigen Tagen ihren Anschluss zu Kontrollzwecken anrief und im Sekretariat eines früheren Mitbewerbers landete.

Dieser hatte vom Ende der Geschäftstätigkeit erfahren und die Telekom Austria (offenbar ohne weitere Nachweise) dazu gebracht, eine Anrufumleitung zu seinem Anschluss durchzuführen. Offenbar auch gleich auf Kosten von Frau H., diese erhielt einige Zeit später eine Vorschreibung für Umleitung und Umleitungskosten. Auf Grund des Einziehungsauftrages waren diese Beträge auch gleich abgebucht.


Irrtum der Telekom Austria?

Ein Irrtum, beeilte man sich bei der Telekom Austria zu versichern. Die Umleitung wurde aufgehoben, die Gebühren rückerstattet. Alles OK. Wir meinen nicht.

Wird doch bei den Telekomfirmen oft die geringste telefonische Auskunft aus "Datenschutzgründen" verweigert. Wie ist es dann möglich, dass massive Eingriffe in bestehende Verträge locker und offenbar ohne Nachweise stattfinden können?


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