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2020/09/01 Jetzt schlägt's Corona!
Corona-Behördenchaos um weitere Facette reicher - Stadt Graz schickt per Spam-Mail hunderte BürgerInnen in Quarantäne - eMail-Adressen offen gelegt - Unzulässige Verbreitung von Gesundheitsdaten - Fall für Datenschutzbehörde - Jeder Angeschriebene hat Anspruch auf Schadenersatz - Empfehlung der ARGE DATEN: eigene Corona-eMail-Adresse

Corona-Behördenchaos um weitere Facette reicher

Schier endlos ist mittlerweile die Liste an Behördenfehlleistungen in der Corona-Situation. Rechtswidrige Verordnungen, falsche Behauptungen der Politiker, sinnlose Formularsammlungen, untaugliche Apps, ein Gesetzsentwurf der den Gesundheitsminister zu einer Art Ober-Orban machen soll, ineffiziente Teststrukturen, fehlende Planung, eine Coronaampel, bei der je nach Bezirk rot, gelb oder grün etwas anderes bedeuten soll.


Stadt Graz schickt per Spam-Mail hunderte BürgerInnen in Quarantäne

Wer meinte, es gehe nicht dümmer wird von einer Aussendung der Stadt Graz überrascht sein, der gelernte Österreicher wird sich nicht wundern.

Eine Frau "Dr. Eva Winter", die sich als "Gesundheitsamt Ärztlicher Dienst" ausgibt teilt hunderten Personen mit "Sie wurden am Mittwoch, dem 26.08.2020 von 20.00 bis 24.00 im Motion in Graz als Besucher registriert; leider war unter den Besuchern auch eine Covid 19 (SARS-CoV-2) positive Person während der Öffnungszeit anwesend. Bitte begeben Sie sich sofort in häusliche Quarantäne; Sie werden baldigst von der Behörde kontaktiert."

Per Spam-Mail ab in die Quarantäne Damit die BürgerInnen nicht zu lästig werden, noch schnell die Info "Bitte antworten Sie nicht auf dieses Mail!"

Derartige Mails werden üblicherweise von Zeitgenossen verschickt, die Verwirrung und Verunsicherung verursachen wollen, nicht jedoch von "offiziellen" Gemeinde-Adressen "Von: A7-Covid19 a7-covid19@stadt.graz.at"

Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Die Sache klang so unglaublich und roch nach Fake. Wir haben sie selbstverständlich gegenüber dem Gesundheitsamt verifiziert. Hier wurde uns dieses Vorgehen tatsächlich bestätigt."


eMail-Adressen offen gelegt - Unzulässige Verbreitung von Gesundheitsdaten

Zusätzlich zur pauschalen Quarantäne werden auch noch alle eMail-Adressen der Betroffenen offen gelegt. Der ARGE DATEN liegt das Original-eMail vor. Selbstverständlich wurden die Personenangaben im veröffentlichten eMail anonymisiert (http://www.argedaten.at/static/coronaspam-graz-1.pdf).

Neben der Spam-Quarantäne herrscht offenbar Unkenntnis im Umgang mit eMail und eMail-Verteilern. Die Offenlegung fremder eMail-Adressen ist nach DSGVO als massive Datenschutzverletzung zu qualifizieren.

Durch den eindeutigen Corona-Bezug handelt es sich zusätzlich um die Verbreitung von Gesundheitsdaten, das eMail ist geeignet Personen an den Pranger zu stellen und sie in ihren Rechten massiv zu beeinträchtigen.


Fall für Datenschutzbehörde - "Glück" für die Stadt Graz

Zuständig für Datenschutzverletzungen ist die Datenschutzbehörde. Jeder Betroffene kann sich direkt an die Behörde wenden.

Wohl wissend um die digitale Kompetenzen von Behörden hat der Gesetzgeber schon 2018 vorausschauend alle Behörden pauschal von Strafsanktionen bei Verstößen gegen die DSGVO freigesprochen. "Glück" für die Stadt Graz. Im schlimmsten Fall gibt es einen "Rüffel" der Datenschutzbehörde, aber keine Sanktionen. Graz und Konsorten können weitermachen wie bisher.


Jeder Angeschriebene hat Anspruch auf Schadenersatz

Nicht befreit sind jedoch Behörden vor Schadenersatzansprüchen. Jeder Betroffene hat bei einer Datenschutzverletzung einen Anspruch auf Schadenersatz. Auch die rechtswidrige Offenlegung persönlicher Gesundheitsdaten fällt darunter. Dieser Anspruch muss bei der Stadt Graz geltend gemacht werden. Üblicherweise werden in vergleichbaren Fällen Beträge zwischen 500,- und 2.000,- Euro zugesprochen. Weigert sich die Stadt Graz zu zahlen, muss der Gerichtsweg beschritten werden. Übliche Rechtsschutzversicherungen decken jedoch diese Fälle.


Empfehlung der ARGE DATEN - eigene Corona-eMail-Adresse

Kontaktlisten können in Coronazeiten ein nützliches Hilfsmittel zur Eindämmung von Ansteckungen sein. Dazu ist es aber nicht notwendig alle Personaldaten zu erheben. Es reicht wenn Betroffene eine eMail-Adresse bekannt geben, die sie erreicht.

Hans G. Zeger: "Alle hoffen, dass Behörden sinnvolle Maßnahmen gegen das Virus setzen, die Grundrechte sind aber (noch) nicht außer Kraft. Es macht daher Sinn sich eine eigene Corona-eMail-Adresse zuzulegen, die man bei allen Kontaktfällen bekannt gibt. Auf diese Weise kann man ausreichend gewarnt werden, hat aber einen Überblick wer die eMail-Adresse missbräuchlich verwendet."

Selbstverständlich muss sich niemand an die Spam-Quarantäne der Stadt Graz halten. Die Gesundheitsbehörde müsste (a) beweisen, dass das eMail tatsächlich eingegangen und gelesen wurde und (b) das der eMail-Adressat tatsächlich im genannten Lokal anwesend war und nicht jemand anderer seine eMail-Adresse angegeben hat.

mehr --> Corona-Formulare gefährden grundrechtliche Gesundheit!
mehr --> Corona-App - nicht praxistauglich
mehr --> http://www.argedaten.at/static/coronaspam-graz-1.pdf

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