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2006/12/18 Girokonten - Banken mehrheitlich indiskret
Indiskrete Fragen kennzeichnen Kontoeröffnung - statt Konto wird "Lebenspartnerschaft" verkauft - Mehrheit der Banken hart am Rande des datenschutzrechtlich zulässigen - Überprüfung erfolgte im Rahmen einer groß angelegten Studie zum Onlinebanking

Der Besitz eines Girokontos ist heute die notwendige Eintrittskarte zum wirtschaftlichen Leben. Arbeitgeber erwarten, dass die Gehälter auf Konten ausbezahlt werden können, laufende Zahlungen, wie Miete, Strom/Gas- oder Telefonrechnungen sind ohne Konto wesentlich teurer. Die Oesterreichische Nationalbank weist daher in ihrer Statistik rund 8 Mio. Sichteinlagekonten aus, darunter mehr als 4 Millionen Gehalts- und Pensionskonten.


Indiskrete Fragen kennzeichnen Kontoeröffnung

Anlass genug um die Datenschutzpraxis bei der Kontoeröffnung der wichtigsten Banken zu überprüfen. Neben den überregional agierenden Banken, wie BA-CA, Raiffeisenkasse, Erste Bank, Bawag/PSK und Volksbanken wurden 8 Regionalbanken, zwei reine Onlinebanken, zwei Spartenbanken und eine Privatbank getestet.

Die Ergebnisse waren überraschend und zum Teil erschütternd. In 15 der untersuchten Fälle wurden mehr Daten erhoben, als für die Kontoführung notwendig waren, zum Teil mit äußerster Beharrlichkeit und geradezu inquisitorischem Eifer. Beliebt waren Fragen nach der Sozialversicherungsnummer, nach Familienstand, Kinderzahl, Ausbildung, PKW-Besitz, Art der Wohnverhältnisse und Wohnsitzdauer.

Nach dem DSG und dem Bankwesengesetz zulässig und für die Kontoführung notwendig sind jedoch bloß Angaben zur Identität des Betroffenen, allenfalls - bei besonderen Kontobedingungen (Gehalts-/Pensions-/Studenten-/Schülerkonto) - etwa auch die Frage der Tätigkeitsart und auch ein Nachweis dazu.

Im Extremfall verlangte eine Regionalbank das Ausfüllen eines vierseitigen Haushaltsplanes, mit Bekanntgabe von Informationen wie Angaben zum Vermögen, wie Größe, Art und Verkehrswert des Grundbesitzes, abgeschlossene Lebensversicherungen, Kurswert vorhandener Wertpapiere, bestehende Spareinlagen und Bausparverträge, sonstige Vermögenswerte, bestehende Kredite und Leasingvereinbarungen, Kredithöhe und Daten der Kreditgeber, Höhe der Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, Vermietung, Nebenerwerb, Familien- und Wohnbeihilfe, Leibrente und Alimente, Höhe der Kosten für Wohnungsmiete, Betriebskosten, Heizung, Strom, Telefon, Zeitung, Kabelfernsehen, PKW-Versicherung, Treibstoff, öffentliche Verkehrsmittel, Versicherungen, eigene Ausbildungskosten, Ausbildung der Kinder und des Lebenspartners, Ausgaben für Ernährung, Bekleidung und Freizeit


Statt Konto wird "Lebenspartnerschaft" verkauft

In mehreren Fällen wurde versucht das Produkt Girokonto als Instrument zur Lebensplanung zu verkaufen und so Einblick in die private Lebensführung zu erhalten. Eine Bank bezeichnet sich etwa als "Lebensbegleitungsbank", andere begründeten diese ausufernden Datenerhebungen mit "man wolle sich näher kennen lernen", die Daten seien "interessant", man erhebe die Daten "prophylaktisch" oder "der Computer verlange sie".

In mehr als einem Fall konnte der Bankangestellte mit seinen zahllosen höchstpersönlichen Fragen erst durch den Hinweis, dass man keinen Ehepartner suche, sondern bloß ein Girokonto eröffnen wolle, gestoppt werden.

In einem Fall wurde die Verweigerung, persönliche und mit der Kontoführung nicht zusammenhängende Daten preiszugeben, mit der unverholenen Drohung quittiert, "wenn man nicht kooperativ sei, dann werde das in Zukunft die Bank auch nicht sein".


In vielen Fällen Zwangsauskunft

In einer Reihe von Fällen konnte die Bekanntgabe privater Daten nicht verweigert werden, da ansonsten "der Computer den Eröffnungsantrag nicht annimmt".


Mehrheit der Banken hart am Rande des datenschutzrechtlich Zulässigen

Nur in vier Fällen wurden keine indiskreten Fragen gestellt. Diesen Banken kann ein gutes Zeugnis ausgestellt werden.

Die Datenschutzbestimmungen sind eindeutig, Daten dürfen nur zu einem bestimmten Zweck ermittelt werden, sie müssen für diesen Zweck wesentlich sein und nicht darüber hinausgehen (§6 DSG 2000). Banken die mehr als die für die Kontoführung notwendigen Daten erheben verletzten die Datenschutzbestimmungen. Auch eine vorbeugende oder "prophylaktische" Datenerhebung ist nach dem DSG 2000 nicht zulässig.

Es passt geradezu nahtlos in dieses Muster, dass nur sechs der untersuchten Banken ihre gemäß DSG vorgeschriebenen Datenverarbeitungsregistrierung zumindest teilweise an das Onlinebanking angepasst haben, in allen anderen Fällen die Registrierung der Datenverarbeitung Girokonten schwer Lücken und Mängel aufweist und zum Teil schon jahrzehntelang nicht verbessert wurde.


Bankgeheimnis klein geschrieben

Österreichs Banken legen großen Wert auf Bankgeheimnis und Diskretion, lassen es an dieser aber ihren Kunden gegenüber mangeln. Offenbar wird der Umgang mit vertraulichen Daten bei manchen Banken immer noch als Einbahnstraße angesehen, die Bank entscheidet

Hans G. Zeger: "Der Begriff Bankgeheimnis wird von etlichen österreichischen Banken offenbar als Einbahnstraße verstanden. Die Banken bestimmen, welche Daten sie erheben und welche sie weitergeben. Bankgeheimnis als Schutz des Bürgers vor zudringlicher Offenbarung seiner Privatsphäre ist noch an vielen Stellen ein Fremdwort."


Onlinebanking- Studie

Details finden sich in der kürzlich präsentierten Onlinebanking-Studie (http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-E-RATIN...). Die Studie wurde durch eine Förderung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ermöglicht.

Bestellung der Studie: https://secure.argedaten.at/onlinebanking.html


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