2003/08/06 Meldedaten - Peinliches Rückzugsgefecht der Wirtschaftskammer
Bisherige Ersuchen um Stellungnahme wurden von Wirtschaftskammer ignoriert - Herrn Pollierer ist Rechtsgutachten zur illegalen ZMR-Abfragepraxis persönlich bekannt
Wirtschaftskammer sieht sich als Täterschutzorganisation.
Wie einer futurezone-Aussendung zu entnehmen ist, leugnet der WKO-Spartenobmann Pollirer das Bestehen eines Rechtsgutachtens über die illegale Abfragepraxis beim Zentralen Melderegister (ZMR). Aus seinem Nebenberuf als 'Datenschutzrat' sollte er es jedoch genauer wissen und über die im Datenschutzrat diskutierten Ausführungen Bescheid wissen.
Hans G. Zeger, Obmann der ARGE DATEN: 'Tatsächlich haben wir uns in vielen Schreiben und Telefonaten bemüht, von der Wirtschaftskammer zur illegalen Meldedaten-Abfragepraxis einzelner Unternehmen eine Stellungnahme zu erhalten. Leider ohne Erfolg. Auch auf unsere konstruktiven Vorschläge zur Verbesserung der Informationskultur in Österreich wurde nicht eingegangen.'
Das von der Wirtschaftskammer nunmehr gewählte Mittel der Schutzbehauptungen, Unterstellungen und Leugnung offensichtlicher Sachverhalte zeigt uns, dass die Kritik der ARGE DATEN völlig berechtigt ist.
Hans G. Zeger: 'Den dumpfen Klagsdrohungen sehen wir mit äußerster Gelassenheit entgegen. Die ARGE DATEN erhält pro Woche bis zu 5 derartige Drohungen. In der Regel können selbst gegnerische Anwälte nach kurzer Information über die Datenschutzrechtslage von unseren Positionen überzeugt werden.'
Änderung der Abfragepraxis wird mit größtem Interesse verfolgt
Ob und in welchem Umfang das BMI die Abfragepraxis im Herbst tatsächlich ändert werden wir mit größter Aufmerksamkeit verfolgen und laufend darüber berichten.
Kostenlose Abfragesperre noch offen
Weiterhin unbefriedigend ist die Regelung zur Auskunftssperre. Diese ist zwar nach dem Gesetz gegenüber privaten Organisationen und Personen möglich, kostet jedoch seit Beginn des jahres zumindest 19,50 EUR. Weiters muß ein berechtigtes Interesse an der Sperre glaubhaft gemacht werden.
Hans G. Zeger: 'Das Meldegesetz hat keinerlei Kosten vorgesehen. Erst durch die Änderung der Gebührenordnung wurde durch die Hintertür die Meldesperre kostenpflichtig. Es muss bezweifelt werden, dass dies der ursprüngliche Wille des Gesetzgebers war. Das Recht auf Privatsphäre darf nicht zum Luxus Vermögender verkommen. Eine Auskunftssperre muss ähnlich leicht und unbürokratisch möglich sein wie derzeit die Nichteintragung in ein Telefonbuch.'
Derzeit erlaubt die Formulierung 'berechtigtes Interesse' ein grosses Maß an Willkür in der Beamtenentscheidung. In manchen gemeinden reicht es, wenn jemand angibt von Unbekannten beobachtet/bedroht worden zu sein, manchmal muss eine polizeiliche Anzeige vorgelegt werden.
Hans G. Zeger: 'Oft besteht bei einem Wechsel der Lebensverhältnisse ein verstärktes Interesse nicht von bisherigen Bekannten auffindbar zu sein. Auch nach Trennung von einem bisherigen Lebenspartner besteht ein erhöhtes Interesse nicht sofort wieder auffindbar zu sein. Ehemaligen Prostituierten oder Drogenabhängigen wird der Ausstieg aus dem Milieu erschwert.'
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