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2005/04/21 Nachtrag zum Lifestyle-Fragebogen von Schober
Heftige Reaktionen löste unsere Aussendung zur Datenerhebung von Schober aus - Statt Fragebogen abzusenden sollte Auskunft über bisherige Daten verlangt werden - Wurde Fragebogen ausgefüllt, kann Datenverwendung untersagt und Löschung verlangt werden

Eine Reihe von Betroffenen äußerten Ihren Unmut über die Schober-Aktion, andere hatten schon den Fragebogen verschickt und wollten wissen, welche Maßnahmen gegen einen Datenmissbrauch gesetzt werden können.


Hilfe gegen die Datenverwendung durch Schober

Allen Personen, die einen Lifestyle-Fragebogen erhalten haben, sollte bewusst sein, dass sie schon in der Schoberdatenbank enthalten sind (mit bis zu 300 Einzelinformationen).

Wir raten daher allen Personen, die den Fragebogen erhalten haben, eine Auskunft nach dem Datenschutzgesetz zu verlangen. Die ARGE DATEN hat dazu ein Musterschreiben verfasst (ftp://ftp.argedaten.at/privacy/muster/musdsg01.doc).

Die Auskunft ist innerhalb von acht Wochen kostenlos zu erteilen und hat neben den gesammelten Daten auch deren Herkunft und auch alle Empfänger der Daten zu enthalten. Wir empfehlen die Auskunft entweder eingeschrieben oder per Fax zu verlangen:

Kontaktdaten der SCHOBER INFORMATION GROUP ÖSTERREICH GMBH:
http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=ORG&s=A$OBE110HEBB

Da die Schober-Gruppe aus einer ganzen Reihe von Unternehmen besteht und unter verschiedensten Namen agiert, empfehlen wir alle Auskunftsbegehren und sonstigen Datenschutzfragen an die gesamte "Schober-Gruppe" zu richten. Unter anderem war oder ist diese Gruppe unter folgenden Bezeichnungen aktiv:
- SCHOBER CONSUMER INFORMATION GMBH
- SCHOBER INFORMATION GROUP ÖSTERREICH GMBH
- Schober Business Information GmbH
- Schober Direct Media GmbH
- Informa Unternehmensberatung GmbH
- Schober Suppan Direktmarketing GmbH Schober Direktmarketing GmbH
Auch Kooperationen und Beteiligungen an der Post AG und an Versandhäusern existieren.
In den Beschwerdeschreiben sollte zumindest auf die genannten Firmen Bezug genommen werden. Eine umfassende Liste findet sich unter http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=SCHOBER-GRUPPE.

Es ist besonders wichtig die Herkunft der Daten herauszufinden. Meist sind es Gewerbebetriebe und Händler, die mit dem Verkauf ihrer Kunden- und Interessentendaten ein Zusatzgeschäft machen. Eine Vorgangsweise die in der ganzen EU auf Unverständnis stößt und als Bruch des Vertrauensverhältnisses zwischen Unternehmen und Kunden verstanden werden kann. Betroffene sollten diesen Datenverkäufern klar machen, dass man derartigen Datenhandel nicht wünscht und man als Kunde eben überlegen müsse zu einem anderen Händler zu gehen, der Kundendaten nicht weitergibt.

Sollte von Schober keine Auskunft erteilt werden oder die Auskunft nicht zufriedenstellend ausfallen, dann kann eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission eingebracht werden (ebenfalls kostenlos). Auch dazu hat die ARGE DATEN ein Muster verfasst.

Mitglieder der ARGE DATEN werden bei einem derartigen Beschwerdeverfahren kostenlos vertreten.


Verhalten bei retourniertem Fragebogen

Hat jemand den Lifestyle-Fragebogen eingeschickt, sollte er zuerst ebenfalls eine Datenschutz-Auskunft verlangen.

Nach erteilter Auskunft kann eine vollständige oder teilweise Löschung der Daten verlangt werden, auch ein Widerruf zur Datenweitergabe ist möglich. Man kann auch die Korrektur unrichtiger Daten verlangen, dies wird auf Personen zutreffen, die Werbung erhalten wollen, aber eben mit richtigen Daten.

Wer generell Adressenverlagen den Handel mit seinen Daten untersagen will, kann sich in eine Sperrliste der WKO eintragen lassen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass alle  Daten beim Adressenverlag gespeichert bleiben und nicht gelöscht werden!

mehr --> Unternehmen rund um die Schober-Gruppe

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