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Die eintägige Veranstaltung gibt einen europäischen Überblick zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Welche Verfahren sind in EU-Europa empfohlen und anerkannt? Welchen Stellenwert hat eine Datenschutz-Folgenabschätzung in einem Datenschutz-Managementsystem? Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA/de, DPIA/en) ist gemäß Art. 35 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bei zahlreichen Datenverarbeitungen verpflichtend vorgeschrieben. Immer noch herrscht Unsicherheit wann und in welchem Umfang eine DSFA durchzuführen ist. Ist die DSFA lückenhaft, drohen dem Datenverarbeiter hohe Strafen, ist sie zu umfangreich, verursacht sie unnötige Kosten. Bei unserem Intensivseminar werden Sie auf den neuesten Stand in Theorie, Best Practice und Umsetzung gebracht. - österreichische Verordnung zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA-V) - österreichische Verordnung zu Ausnahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA-AV) - Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Forschungs-Organisationsgesetz (FOG) - Wie unterscheiden sich die verschiedenen DPIA-Methoden? - Wie hat die Risikobewertung zu erfolgen? - Wer ist in ein DPIA-Projekt einzubinden? - Mit welchem Aufwand ist zu rechnen? Termin wird bekannt gegeben von 9:00 - 17:00 Uhr Registrierung: 8:30 - 9:00 Uhr Ort: wird noch bekannt gegeben EUR 650,- (inkl. USt. 780,-) - Der Unkostenbeitrag inkludiert Seminarunterlagen, Pausenbewirtung und Mittagessen. (Mitglieder- und Partnerrabatt können gemeinsam genutzt werden) Die Teilnahme am Seminar unterliegt den Bedingungen gemäß http://seminar.e-monitoring.at/agb_seminar.html Für Fragen steht Ihnen unsere Seminarbetreuung gern zur Verfügung (01 5320944, info@argedaten.at). mehr --> Registrierung Intensivseminar Datenschutz-Folgenabschätzung 15. Mai 2019 mehr --> Crashkurs: Datenschutz gemäß DSGVO und DSG mehr --> Lehrgang ISO-zertifizierter Datenschutzbeauftragter mehr --> Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen? mehr --> Datenschutz-Folgenabschätzung - Verordnungsentwurf stiftet Ver... |
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