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2001/11/13 Notfallsdaten auf Sozialversicherungskarte sinnlos
In einem mehrjährigen Diskussionsprozess wurde klargestellt, daß auf Grund der enormen Datenschutzrisken die gemeinsame Speicherung von administrativen Sozialversicherungsdaten und Gesundheitsdaten abzulehnen ist. Allzuleicht können im Zuge von Bewerbungen, Versicherungsanträgen, Kreditabschlüssen Personen 'freiwillig' gezwungen werden Gesundheitsdaten preiszugeben. Die neue Variante des BMSG, 'Notfallsdaten freiwillig auf die Chipkarte zu speichern' stellt bloß den Versuch dar, eine abgeschlossene Diskussion neu aufzuwärmen.

Stellungnahme ARGE DATEN:
Notfall ist dadurch gekennzeichnet, daß er unvorhergesehen eintritt, daher ist die Verfügbarkeit eines Chip-Lesegerätes nicht gesichert. Da die Daten auch dann zugänglich sein sollen, wenn die Person nicht ansprechbar ist, können keine Sperr- und Schutzmechanismen eingebaut werden. Jeder kann diese Daten lesen. Weiters wird sich kein verantwortungsbewußter Arzt schwerwiegende Eingriffe nur auf Grund von Chipdaten durchführen, besonders dann wenn er nicht sicher ist, wem welche Karte gehört.

Vorschlag ARGE DATEN:
Wesentlich sinnvoller ist es, auf einem eigenen kleinen, aus schwer zerstörbarem Material bestehenden Ausweis in Klartext die wichtigsten medizinischen Notfallsdaten zu vermerken.





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