2003/03/07 Paßbilder beim Stadionbesuch
Neues Überwachungssystem im Salzburger Stadium spielt alle Stückeln - Verhältnissmäßigkeit fraglich - Unklare Aufbewahrungsdauer der Daten - Erhalten Betroffene auch einen Paßbildabzug?
Neues Überwachungssystem im Salzburger Stadium
Das neue digitale Videoüberwachungssystem im Salzburger Stadium mit schwenkbaren und zoombaren Kameras spielt offenbar alle Stückeln. Im Kontrollraum können über mehrere geteilte Monitore praktisch alle Stadionsbereiche parallel überwacht werden.
Einzelne Personen können mit Paßbildqualität herangezoomt werden. Gerechtfertigt wird die Installationen mit Ausschreitungen von Fußballanhängern in der Vergangenheit.
Verhältnissmäßigkeit fraglich
Grundsätzlich ist die Überwachung "gefährlicher" Orte zulässig, wesentliches Kriterium für die Zulässigkeit ist jedoch die Verhältnissmäßig.
Vor einem Videoeinsatz ist daher zu prüfen, welche realistischen Gefahren zu erwarten sind, welche Eingriffsmöglichkeiten bestehen und welche minimalen technischen Übewachungsmittel dazu notwendig sind.
Hans G. Zeger: "Das Erzeugen von Bildern in Paßbildqualität und deren Speicherung erscheint mehr als entbehrlich. Durch die sektorale Gliederung des Stadions und die Verpflichtung von persönlich anwesenden Sicherheitsorganen, genügen zu Dokumentations- und Identifikationszwecken auch Bildaufzeichnungen von geringerer Qualität."
Es geht ja nicht darum nachträglich Delikte aufzudecken, sondern aus Anlaß von Zwischenfällen eine Beweissicherung führen zu können, wer etwa einen Streit verursacht hat.
Unklare Aufbewahrungsdauer der Daten
Das eigentliche Datenschutzproblem besteht jedoch nicht in der Bildqualität, sondern in der Aufbewahrung der Aufzeichnung jener Personen, die offensichtlich völlig friedlich nur ein Fußballspiel sehen wollten.
Hans G. Zeger: "Für eine Aufbewahrung besteht nach Ende des Spiels keinerlei berechtigter Zweck mehr. Darüber hinaus dürfte die Aufbewahrungsdauer insgesamt ungeklärt sein. Einerseits wird von einer Woche gesprochen, während Stadiumsbetreiber von zwei Heimspielen sprechen, was auch vier Wochen und mehr sein kann."
Offenbar geht der Trend dahin, einmal aufgezeichnete Videodaten überhaupt zu Archivieren. So ist eine Kärntner Gemeinde bekannt, die die Videoauzeichnungen ihres Müllplatzes auf unbestimmte Zeit archiviert.
Erhalten Betroffene auch Paßbildabzug?
Auf Grund der digitalen Aufzeichnung der Videodaten besteht auch ein Auskunftsrecht gemäß Datenschutzgesetz. Zumindest Personen, die im Zuge eines Abos einen fixen Sitzplatz haben, dürfte daher der Wunsch nach einem Videoabzug nicht verweigert werden.
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