2005/10/18 Die Post liefert allen was - Teil II
Nachsendeauftrag macht Postkunden zu Schwarzsehern - Böser Brief der ORF-GIS trudelt ein - Glücksspielwerbung folgt
Nachsendeauftrag macht Postkunden zu Schwarzseher
Ein Postkunde, Herr N. (Name der ARGE DATEN bekannt), der aus persönlichen Gründen fallweise außerhalb seiner Wohnung übernachtet bestellt bei der Post einen Nachsendeauftrag an diese (neue) Adresse. Er hält sich dort zwar regelmäßig, aber nicht solange auf, dass Meldepflicht entsteht.
Am Abend habe er mehr Zeit und Ruhe seine Post durchzusehen, so die Überlegung des Kunden.
Er füllt einen Nachsendeauftrag aus und staunte nicht schlecht, als wenige Tage später ein bitterböses Aufforderungsschreiben der ORF-GIS an seine neue Nachtadresse eintrudelt.
"Unter Ihrer Anschrift finden wir keine Meldung von Rundfunkempfangsgeräten" startet das Schreiben, "man sei verpflichtet von Gesetz wegen nachzufragen" warum keine Meldung erfolgte und man bitte deshalb kurz, folgende Fragen zu beantworten", so der Tenor des Schreibens.
Ein Schreiben das Erstaunen und Ärger bei Herrn N. auslöst. Offenbar hat die Post die Nachsendedaten an die ORF-GIS weitergegeben, was auch durch die nachfolgenden Recherchen bei Post und ORF-GIS bestätigt wird.
Rechtswidrige Datenweitergabe
Herr N. stellt nun in seinen Recherchen fest, dass er der Datenweitergabe zugestimmt hätte. Auf dem Nachsendeauftrag findet sich der reichlich kryptische Satz: "Ich erteile meine Zustimmung, dass die Österreichische Post AG die oben angeführten Daten verarbeitet und an die Postadress Austria GmbH bzw. andere zur Ausübung des Gewerbes der Adressenverlage und Direktwerbeunternehmen berechtigte Unternehmen übermittelt. Ich kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen."
Selbst wenn man davon ausgeht, dass diese eine gültige Zustimmungserklärung gem. DSG 2000 zur Datenweitergabe an Adressenverlage darstellt, erlaubt dies noch keine Weitergabe an die ORF-GIS. Diese ist nämlich eine nach dem Rundfunkgebührengesetz eingerichtete Behörde und kein Adresshandelsunternehmen. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen erhält die ORF-GIS sogar die kompletten Meldedaten, jedoch nur zum Zwecke der Gebühreneintreibung.
Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Selbst wenn die ORF-GIS sich das zusätzliche Gewerbe "Adressenhandel" zugelegt hätte, was problematisch und nicht mit dem Gesetzesauftrag vereinbar wäre, dürften die Daten aus dem Adresshandel nicht für die Gebühreneintreibung verwendet werden. Es wären dies zwei getrennte Geschäftstätigkeiten, die nach dem DSG 2000 wie getrennte Unternehmen zu behandeln wären."
Rechtsmittel möglich
Herr N. könnte nunmehr die Post auf Unterlassung klagen. Er könnte somit erwirken, dass die Post in Zukunft seine Daten nicht mehr unzulässigerweise weitergibt. Ein später Trost für seinen unnötigen ORF-GIS-Ärger.
Korrekte ORF-Meldung vorhanden
Um alle Zweifel zu beseitigen. Herr N. hat bei seiner Meldeadresse, eine gültige Rundfunkregistrierung und auch an seiner Nachtadresse besteht eine - auf einen anderen Namen lautende - gültige Rundfunkregistrierung. Keine Schwarzsehergefahr also.
Glücksspielwerbung folgt
Doch mit dem belästigenden ORF-GIS-Schreiben ist es nicht genug. Auf Werbeschreiben zu Pokerglücksspielen trudeln ein.
Hans G. Zeger: "Bei diesen Schreiben ist es fraglich, ob sie den strengen österreichischen Glückspielgesetzen gehorchen. Selbst wenn man annimmt, dass die Post Nachsendedaten an Adressenverlage und in weiterer Folge an Glückspielunternehmen weitergeben dürfte, besteht eine Prüfpflicht, dass die Daten zu rechtmäßigen Zwecken weitergegeben werden. Diese Prüfpflicht dürften Post und/oder Adressenverlag gröblich missachtet haben."
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