1997/02/12 Neues Telekomgesetz bringt Telefonnummernsteuer!
Telekomgesetz sieht zusätzliche Gebühren für Telefonnummern vor -
Flächendeckende Überwachung des Daten- und Fernsprechverkehrs vorgesehen
Infrastrukturanbieter sollen für Informationsinhalte haften - Gesetz widerspricht der Verfassung
DIE INFORMATIONSMAUT
Im Abschnitt 'Adressierungs- und Nummerierungspläne' sieht das neue Telekomgesetz vor, daß für jedes Nummern- und Adressierungselement ein ENTGELT zu entrichten ist. Im Klartext: Die Besitzer von Telefonnummern, aber auch von INTERNET-Domainnamen können von der Telekom-Behörde zur Kasse gebeten werden. Eine neue Form der Informationsmaut.
DIGITALER LAUSCHANGRIFF
Im Abschnitt 'Fernmeldegeheimnis, Datenschutz' (!!!) wird festgehalten, daß Netzbetreiber, das sind Telefon-, Mobilfunk- und Internet-Betreiber, verpflichtet werden können, durch bereitgestellte technische Anlagen den gesamten Informationsverkehr zu überwachen. 'Es geht dabei nicht um das gezielte Abhören von Telefongesprächen Verdächtiger, wie es heute schon möglich ist, sondern um das präventive Suchen nach Gesetzesübertretungen. Zum Preis, daß dabei auch Firmengeheimnisse, persönliche Nachrichten, geschütztes geistiges Eigentum und private 'Schmutzwäsche' offengelegt werden.' (ARGE DATEN)
RECHTSUNSICHERHEIT BEI DER HAFTUNG VON TELEDIENSTEN
Stellen Sie sich vor, der Erbauer einer betriebsgenehmigten Straße haftet für Geschwindigkeitsübertretungen, der konzessionierte Lokalbesitzer bei 'Trunkenheit am Steuer' und der Vermieter von Hotelsälen muß die Opfer von 'Pyramidenspielen' schadlos halten. Absurd? Nicht wenn es um Informationstechnik in Österreich geht. Der Entwurf sieht vor, daß Inhaber von Geräten und nicht die Nutzungsberechtigten, für den Inhalt verantwortlich sein sollen.
ENTWURF WIDERSPRICHT DER VERFASSUNG
Dr. Hans G. Zeger: 'Insgeamt ist dieses Gesetz erstaunlich wettbewerbsfeindlich und widerspricht in vielen Punkten (Informationsmaut und flächendeckender Lauschangriff) den offiziellen Stellungnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft. Der Entwurf ist offensichtlich zusammengebastelt, um die kaum konkurrenzfähige Post/PTA weiterhin zu schützen und staatliche Einnahmen und Interventionen über Konzessions- und Nummernentgelte sicherzustellen. Es wird der Versuch unternommen, die kaiserlichen Ermächtigungen und Zensurbestimmungen zum Telegraphenwesen aus 1847 (!) als neues Telekomgesetz zu verkaufen. Zum Überdruß widerspricht der Entwurf natürlich der österreichischen Verfassung, da verabsäumt wird seinen Geltungsbereich zu definieren und durch eine Generalvollmacht der zuständige Bundesminister den Nationalrat übergehen kann. Stattdessen findet der Leser im Anhang bis zu drei unterschiedliche Definitionen ein und derselben Sache. Es fehlt bloß der urwienerische Vermerk 'schmecks'. Mit diesem Entwurf wird Österreich im Bereich Telecom zum Gespött der gesamten EU.'
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Siehe auch Stellungnahme zur Neufasssung des Telekommunikationsgesetzes
http://ftp.freenet.at/privacy/gesetze-stellungnahmen/tkg.doc
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