2007/07/16 ELGA als Wegbereiter der Automatenmedizin
Die derzeitige Planung zum elektronischen Krankenakt (ELGA) ist als höchst problematisch und grundrechtlich bedenklich einzustufen - Planung entspricht ausschließlich den Bedürfnissen der Gesundheitsbürokratie und stellt einen gefährlichen Schritt in Richtung Automaten- und Zwei-Klassen-Medizin dar - Behören, Kostenträger und Aufsichtsstellen profitieren am meisten von ELGA - problematisches Projekt Medikamentendatenbank
Grundsätzlich ist zu befürworten, dass behandelnde Ärzte und Pflegepersonal möglichst einfachen und umfassenden Zugang zu allen für den Patienten relevanten medizinischen Daten haben. Aus Sicht des behandelnden Arztes macht ein "gläserner Patient" somit durchaus Sinn.
- die Betonung liegt jedoch auf "BEHANDELNDE Ärzte und Pflegepersonal": Zugang zu den personenbezogenen Krankengeschichten sollten nur Personen haben, die tatsächlich einen Patient behandeln und einen Heilungs- und Therapieauftrag haben. Dies schließt sowohl Aufsichtsstellen, Kostenträger, Behörden, Sozial- und Privatversicherer, Pharmafirmen, Gesundheitszulieferer (Medikamente, medizinische Geräte, Medizinsoftware, ...) aus, aber auch Ärzte (inkl. Amtsärzte, Betriebsärzte, Versicherungsärzte, ...), die den Patienten nicht behandeln. Um dies durchzusetzen ist einerseits eine restriktive Definition wer grundsätzlich Zugang zu den Daten hat erforderlich, weiters eine komplexe Berechtigungsverwaltung wer im Einzelfall Zugang hat und letztlich sind umfassende Protokollierungen und Aufsichtsmaßnahmen erforderlich, die es erlauben Missbräuche frühzeitig und patientenunabhängig zu erkennen.
- die Betonung liegt auch auf "EINFACHEN und umfassenden Zugang": der Öffentlichkeit wird verschwiegen, dass schon seit vielen Jahren technische Standards zum Austausch medizinischer Dokumente existieren, die von den Softwareanbietern auch längst umgesetzt sind und daher den technischen Austausch von Medizindaten, dort wo es notwendig ist, auch heute schon einfach gestalten (freilich ohne zentrale Steuer- und Überwachungsstellen).
- die Betonung liegt auch auf "RELEVANTE medizinische Daten": nicht jede Diagnose, jeder Therapieversuch der Vergangenheit war von Erfolg gekrönt, Fehleinschätzungen sind auch im medizinischen Alltag möglich. Es muss daher für einen Patienten (allenfalls gemeinsam mit seinem Vertrauensarzt) möglich sein, sicherzustellen dass fehlerhafte Informationen nicht mehr weiter verbreitet werden. Derzeit wird das - zumindest aus der Sicht der Datenschutzkommission - ausgeschlossen. Medizinische Aussagen sind, nach einer DSK-Entscheidung persönliche Meinungen des Arztes, die nicht korrigierbar sind.
Wie problematisch die derzeit geplante Entwicklung ist, zeigt sich auch an der Tatsache, dass zwar das Projekt ELGA mit riesigem Werbeaufwand angekündigt wurde, aber man nicht bereit ist irgendwelche Details, insbesondere zu den Grundrechtsfragen offen zu legen oder zu diskutieren. Selbst viele Mitglieder des Datenschutzrates, der an sich ein überaus zahmes großkoalitionäres Absegnungsgremium ist, sind auf das Gesundheitsministerium ziemlich sauer, da nicht offengelegt wird, wie man in Zukunft eine datenschutzkonforme Nutzung der Patientendaten zu organisieren gedenkt.
Rechte des Patienten stärken
Bisher sind Patientenrechte in Österreich unterdurchschnittlich ausgeprägt. Hier wären Verbesserungen an allen Ecken und Enden erforderlich.
(1) verbesserter Zugang zu den eigenen Daten, auch unter Einsatz moderner Techniken (Stichwort: verstärkte Autonomie des Patienten)
(2) verbesserter Zugang zu medizinischen Informationen, in der Schweiz gibt es dazu umfassende Onlineplattformen, in Österreich neben einigen Werbeseiten bloß privatwirtschaftliche Angebote (Stichwort: mündiger Patient)
(3) verbesserter Zugang zu medizinischer Behandlung bzw. bessere Auswahlmöglichkeiten im Angebot (Stichwort: medizinische (Versorgungs)Sicherheit, freie Arztwahl)
Wann können elektronische Krankendokumentationen sinnvoll eingesetzt werden?
Ein sinnvoller Einsatz ist dann gegeben, wenn der Patient "Herr" seiner Krankengeschichte bleibt, dies bedarf einiger Sicherungsmaßnahmen:
- Vernetzung von Krankengeschichten sollte ausschließlich auf ausdrückliche Zustimmung des Patienten erfolgen (aktives Opt-In)
- enge Definition der Zugriffsberechtigten (Ärzte und sonstiges medizinisches Personal zu Behandlungszwecken), gesetzliches Verbot des Zugriffs auf diese Krankengeschichten durch Aufsichtsstellen, Kostenträger, Privatversicherer und sonstige Gesundheitsdienstleister
- aktive Maßnahmen zur Sicherung der Transparenz und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (umfassende Protokollierungspflichten bei jeder Verwendung (Abrufen) von Patientendaten, leichte Einsichtsmöglichkeit in diese Daten durch den Patienten, etwa online über ein Protokollportal oder Verständigung bei Datenverwendung, etwa per SMS)
- umfassende Korrektur- und Löschungsrechte durch den Patienten bei fehlerhaften und unzureichenden Diagnosen
Tatsächlich gehen jedoch alle Bemühungen in eine andere Richtung:
- verpflichtende Teilnahme aller Sozialversicherten am elektronischen Datenverbund
- Sanktionen bei Patienten, die auf Grundrechte bestehen
- keinerlei wirksame technische Schutzmechanismen gegen unerwünschte Verwendung der medizinischen Daten
- keine verbesserten Informationsrechte der Patienten wer welche medizinischen Daten verwendet hat
- offenbar sehr breite Definition wer als "Gesundheitsdienstleister" tatsächlich Zugang zu den Krankengeschichten hat
Warum wird ELGA so forciert?
Ob es zu relevanten Einsparungen durch ein derartiges gigantisches Vernetzungsprojekt kommt steht noch keineswegs fest und darf bezweifelt werden. Die bisherigen Argumente zur Einsparung sind eher ideologisch motiviert, nach dem Motto "mehr elektronischer Datenaustausch bedeutet mehr Automatisierung, mehr Automatisierung ist mehr Effizienz und mehr Effizienz ist gleich Kosteneinsparung". Dass automatisierter Datenaustausch auch teure Infrastruktur, laufende Investitionen und Schulungen, Wartung und zusätzliche Sicherheitsrisken bedeutet, wird verschwiegen.
Wirkliche Vorteile bringt ELGA nur den Aufsichts- und Controlling-Einrichtungen. Diese können leichter unterschiedlichste Patientenkarrieren vergleichen und damit engere Vorgaben bezüglich Behandlung, Medikamentation und Spitalsaufenthalt geben. Die Therapie wird dadurch mehr und mehr vom Kostenträger und nicht vom behandelnden Arzt bestimmt.
Formal bleibt die Oberhoheit des Arztes und seine Verantwortung bestehen, er kann ja im Ausnahmefall von den "Leistungsstandards" abweichen, er muss dies aber dann begründen und genehmigen lassen. Dies bedeutet zusätzlicher Arbeitsaufwand und vermehrte Bürokratie. Komplexe Therapieentscheidungen, die etwa auch soziale oder familiäre Zusammenhänge und Augenblicksituationen umfassen und auf individuelle Bedürfnisse eingehen, lassen sich oft schwer auf diese Weise darstellen und begründen. Hier besteht die Gefahr, dass die Ärzte zum Weg des geringsten Widerstandes gedrängt werden und einfach gemäß Vorgaben behandeln. Dies bedeutet nicht unbedingt eine Verschlechterung bei Durchschnittsfällen, aber es kann zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung einzelner Personen führen.
Beispiele derartiger Automatenprojekte und Kosteneinsparungen sind etwa die "Automaten"-Therapie bei Diabetesdiagnose, bei der der behandlende Arzt praktisch keinen Behandlungsspielraum hat, oder drastisch reduzierte Spitalsaufenthalte bei "Routineeingriffen", bei denen letal verlaufende Komplikationen als systemimmanente Kollateralschaden in Kauf genommen werden (z.B. bei Mandeloperationen).
Problematisches Projekt Medikamentendatenbank
Einen Vorgeschmack auf die Problematik liefert das derzeit laufende Projekt der Medikamentendatenbank, durch die auch Apotheker umfassenden Einblick in die verschriebenen Medikamente erhalten sollen. Der Ansatz ist aus mehreren Gründen problematisch:
- eine sachgerechte und umfassende Unterstützung während des Medikamentenkaufes ist in Hinblick auf den typischen Apothekenbetrieb, besonders zu bestimmten Zeiten (Grippewellen, ...) nicht zu erwarten
- dies kann sogar negative Auswirkungen haben, wenn der Patient sich darauf verlässt, dass der Apotheker ihn aufklären wird (die Haftungsfrage ist dazu völlig ungelöst)
- Medikamentenunverträglichkeiten können nicht auf einige wenige rezeptpflichtige Medikamente reduziert werden, auch bestimmte Ernährungs- und Lebensgewohnheiten können im Widerspruch zu bestimmten Medikamenten stehen
- unberücksichtigt bei einer Unverträglichkeitsbetrachtung durch den Apotheker blieben auch jene Medikamente, die ein Arzt direkt selbst verabreicht und gar nicht in der Apotheke abgeholt werden, etwa Injektionen bei einer Facharztkonsultation
- aus der Sicht des Schutzes der Privat- und Intimsphäre ist die Vorgangsweise abzulehnen, da insbesondere in kleineren Städten die Vertraulichkeit bestimmter ärztlicher Maßnahmen und Vorschreibungen nicht mehr gesichert ist. Bisher konnte der Patient sensible Medikamente (Potenzstörungen, ansteckende Krankheiten, HIV, Hautkrankheiten, ...) unter hoher Anonymität in Nachbargemeinden oder in den Großstädten besorgen, jetzt würden bei jedem Kauf eines Grippemittels auch diese Medikamente aufscheinen
- der Arzt darf auf keinen Fall aus seiner Verantwortung entlassen werden, damit ergeben sich aber wieder Abgrenzungsfragen bei unterschiedlichen Meinungen und Interpretationen von Arzt und Apotheke
Gesundheitsministerium gibt sich zu ELGA weiterhin bedeckt
Außer einer Vielzahl bunter paiere (sogenannte Machbarkeitsstudien) gibt es bislang wenig konkrete Aussagen über die zukünfitigen Auswirkungen von ELGA auf die Patienten. Man "evaluiere", das sei Thema der "Detailplanung", man müsse erst den "Bedarf" erheben, man sei in der "Vorbereitungsphase", der Datenschutz sei wichtig, das müsse noch "ausgearbeitet" werden, usw. lauten die beschönigenden Phrasen der ELGA-Befürworter.
Gerade in einem dünnen Schreiben an die Ärztekammer entschlüpfen dem Verantwortlichen SL Auer einige bedrohliche Ankündigungen (siehe http://ftp.freenet.at/ges/Stellungnahme_ELGA_BMGFJ_070619.pdf).
(1) Zugriff auf die Patientendaten werden nicht nur Ärzte haben, sondern auch andere Gesundheitsdienstleister (zur Erinnerung, diese sind im Gesundheitstelematikgesetz definiert und umfassen auch Privatversicherer, Landes- und Bundesbehörden, Amtsärzte, Betriebsärzte bis hin zu den Pharmaunternehmen).
(2) Auf eine Zustimmung der Patienten im Einzelfall wird man sich nicht einlassen, es wird gesetzliche Verpflichtungen zur Datenspeicehrung geben.
mehr --> Stellungnahme des BM für Gesundheit zu ELGA
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