|
Die derzeitige Planung zum elektronischen Krankenakt (ELGA) ist als höchst problematisch und grundrechtlich bedenklich einzustufen - Planung entspricht ausschließlich den Bedürfnissen der Gesundheitsbürokratie und stellt einen gefährlichen Schritt in Richtung Automaten- und Zwei-Klassen-Medizin dar - Behören, Kostenträger und Aufsichtsstellen profitieren am meisten von ELGA - problematisches Projekt Medikamentendatenbank Grundsätzlich ist zu befürworten, dass behandelnde Ärzte und Pflegepersonal möglichst einfachen und umfassenden Zugang zu allen für den Patienten relevanten medizinischen Daten haben. Aus Sicht des behandelnden Arztes macht ein "gläserner Patient" somit durchaus Sinn. (2) verbesserter Zugang zu medizinischen Informationen, in der Schweiz gibt es dazu umfassende Onlineplattformen, in Österreich neben einigen Werbeseiten bloß privatwirtschaftliche Angebote (Stichwort: mündiger Patient) (3) verbesserter Zugang zu medizinischer Behandlung bzw. bessere Auswahlmöglichkeiten im Angebot (Stichwort: medizinische (Versorgungs)Sicherheit, freie Arztwahl) - Vernetzung von Krankengeschichten sollte ausschließlich auf ausdrückliche Zustimmung des Patienten erfolgen (aktives Opt-In) - enge Definition der Zugriffsberechtigten (Ärzte und sonstiges medizinisches Personal zu Behandlungszwecken), gesetzliches Verbot des Zugriffs auf diese Krankengeschichten durch Aufsichtsstellen, Kostenträger, Privatversicherer und sonstige Gesundheitsdienstleister - aktive Maßnahmen zur Sicherung der Transparenz und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (umfassende Protokollierungspflichten bei jeder Verwendung (Abrufen) von Patientendaten, leichte Einsichtsmöglichkeit in diese Daten durch den Patienten, etwa online über ein Protokollportal oder Verständigung bei Datenverwendung, etwa per SMS) - umfassende Korrektur- und Löschungsrechte durch den Patienten bei fehlerhaften und unzureichenden Diagnosen - verpflichtende Teilnahme aller Sozialversicherten am elektronischen Datenverbund - Sanktionen bei Patienten, die auf Grundrechte bestehen - keinerlei wirksame technische Schutzmechanismen gegen unerwünschte Verwendung der medizinischen Daten - keine verbesserten Informationsrechte der Patienten wer welche medizinischen Daten verwendet hat - offenbar sehr breite Definition wer als "Gesundheitsdienstleister" tatsächlich Zugang zu den Krankengeschichten hat - eine sachgerechte und umfassende Unterstützung während des Medikamentenkaufes ist in Hinblick auf den typischen Apothekenbetrieb, besonders zu bestimmten Zeiten (Grippewellen, ...) nicht zu erwarten - dies kann sogar negative Auswirkungen haben, wenn der Patient sich darauf verlässt, dass der Apotheker ihn aufklären wird (die Haftungsfrage ist dazu völlig ungelöst) - Medikamentenunverträglichkeiten können nicht auf einige wenige rezeptpflichtige Medikamente reduziert werden, auch bestimmte Ernährungs- und Lebensgewohnheiten können im Widerspruch zu bestimmten Medikamenten stehen - unberücksichtigt bei einer Unverträglichkeitsbetrachtung durch den Apotheker blieben auch jene Medikamente, die ein Arzt direkt selbst verabreicht und gar nicht in der Apotheke abgeholt werden, etwa Injektionen bei einer Facharztkonsultation - aus der Sicht des Schutzes der Privat- und Intimsphäre ist die Vorgangsweise abzulehnen, da insbesondere in kleineren Städten die Vertraulichkeit bestimmter ärztlicher Maßnahmen und Vorschreibungen nicht mehr gesichert ist. Bisher konnte der Patient sensible Medikamente (Potenzstörungen, ansteckende Krankheiten, HIV, Hautkrankheiten, ...) unter hoher Anonymität in Nachbargemeinden oder in den Großstädten besorgen, jetzt würden bei jedem Kauf eines Grippemittels auch diese Medikamente aufscheinen - der Arzt darf auf keinen Fall aus seiner Verantwortung entlassen werden, damit ergeben sich aber wieder Abgrenzungsfragen bei unterschiedlichen Meinungen und Interpretationen von Arzt und Apotheke mehr --> Therapie nur ohne Privatsphäre - der neue Weg in die Zwei-Klas... mehr --> Elektronische Gesundheitssysteme erleichtern Verbreitung falsc... mehr --> Vierjährige starb nach Mandeloperation mehr --> Stellungnahme des BM für Gesundheit zu ELGA Archiv --> AMS, ELGA und das verlorene Ärztegeheimnis Archiv --> Machbarkeitsstudie ELGA - Originalversion |
Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungs- und Seminarservice angeboten und vermittelt. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr. |
© ARGE DATEN 2000-2023 Information gemäß DSGVO | webmaster |