2004/04/02 Datenschutzrat tagt am 2.4.04 zur Strassers Videoüberwachungsplänen
Innenministerium kann keine Zahlen zur Wirksamkeit der Videoüberwachung vorlegen - Es fehlen realistische Kosten/Nutzenabschätzungen der geplanten Überwachungsmaßnahmen - Mit Plus von 10,6% an Delikten im Jahr 2003 wurde das Versagen der bisherhigen Sicherheitskonzepte demonstriert - Teure Videoinstallationen werden Ressourcen aus 'überwachungsfreien' Zonen abziehen und dort die Kriminalitätsrate erhöhen
Datenschutzratssitzung, 2.4.2004, BKA
Im Rahmen der Sitzung des Datenschutzrates werden auch die zusätzlichen Videoüberwachungswünsche des Innenministeriums behandelt.
Hans G. Zeger, Mitglied des Datenschutzrates: 'Das Thema Videoüberwachung wurde nunmehr schon mehrfach im Datenschutzrat, leider ohne konkrete Ergebnisse, behandelt. Der nunmehrige Vorstoss des Innenministers gibt wiederum Gelegenheit die Verhältnissmässigkeit dieser Überwachungsmaßnahme zu diskutieren und bewerten. Ich werde dazu auch ein Votum einbringen, das jedenfalls als Votum Separatum an den Innenminister gehen wird. Wir werden sehen, in welchen Umfang die anderen Mitglieder die Datenschutzinteressen der Bevölkerung vertreten werden.'
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Votum Separatum zur geplanten Ausweitung der Videoüberwachung durch das Innenministerium
Entwurf: Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz, das Bundesgesetz über die Führung der Bundesgendarmerie im Bereich der Länder und die Verfügung über die Wachkörper der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie und das Behörden-Überleitungsgesetz geändert sowie das Gendarmeriegesetz 1894 und das Gendarmeriegesetz 1918 außer Kraft gesetzt werden (SPG-Novelle 2004),
Zusätzliche Überwachungsmaßnahmen von öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Einrichtungen können nur unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Wirksamkeit der eingesetzten Methoden und Mittel gegenüber den Eingriffen in die Privatsphäre der Betroffenen beurteilt werden. Auch Reisefreiheit, öffentliche Meinungsäußerungen oder das unbeobachtete Treffen mit anderen Personen an bestimmten Orten fallen unter den Privatsphärebegriff und sind durch die Europäische Menschenrechtskonvention besonders geschützt.
Die Steigerung des 'Sicherheitsgefühls' oder andere Plazebomaßnahmen zur Sicherheitspolitik, das Appelieren an niedere Instinkte und das Schüren der Emotionen in der Bevölkerung gegen abweichendes Verhalten und auffällige Personengruppen, können keinesfalls Grundlage der Rechtfertigung von Eingriffen in die Privatsphäre und in die informationelle Selbstbestimmung der Menschen darstellen.
Weltweit gilt das auffällige Beobachten von Menschen als aggressiver Akt und wird in vielen Ländern unter den Begriff 'Stalker' unter Strafdrohung gestellt. Selbst das Innenministerium hat dazu Anfang des Jahres eine Initiative zur Zurückdämmung des unerwünschten Beobachtens durch Dritte gestartet.
Die vorliegenden Überwachungspläne gehen eindeutig in Richtung des auffälligen Beobachtens und fallen daher grundsätzlich unter den 'Stalker'-Begriff. Auch wenn bei bestimmten Fällen geplant ist, die Videoüberwachung anzukündigen und auch wenn davon ausgegangen werden muss, dass das Recht auf Selbstbestimmung im öffentlich zugänglichen Raum geringer ist, als etwa in der eigenen Wohnung, bestehen Grundrechtsinteressen. Selbst wenn nur geringfügige Eingriffe in diese Persönlichkeitsrechte vorliegen, muss die Frage der Verhältnißmäßigkeit gestellt werden.
Selbst nach ausführlichen Recherchen und nach intensiver Befragung von 'informierten Vertretern' des Innenministeriums konnten keinerlei Hinweise ermittelt werden, dass die schon jetzt langjährig bestehenden polizeilichen Überwachungslösungen, zur Aufklärung von Verbrechen beitrugen. Selbst der Beitrag bei der Aufklärung kleinerer Vergehen ist geringfügig und nicht wesentlich höher als die Aufklärungsquote durch beherzte ältere Damen, die Täter auf frischer Tat stellen. Auch der Beitrag der privaten Videoinstallationen zur Verbrechensaufklärung ist durch das Innenministerium nicht quantifizierbar und offenbar vernachlässigbar gering.
Andere Ziele, wie die Verbrechensvermeidung, Prävention oder Verhinderung von Straftaten werden ganz offensichtlich nicht erreicht, wie die Daten für 2003 zeigen, die mit 654.381 Delikten (+10,6%) besonders ein Ansteigen im Bereich der Kleinkriminalität zeigen.
Auf Grund der enormen Kosten, des hohen Verwaltungs- und Auswertungsaufwandes von Videoinstallationen und der relativen Unbeweglichkeit einer einmal erfolgten Installation, können Videoüberwachungsmaßnahmen sowieso nur extrem punktuell stattfinden. Es muss daher befürchtet werden, dass damit Ressourcen fehlen werden, die flächendeckend für Österreich ein gleichhohes Sicherheitsniveau erreichen. Ein weiteres enormes Ansteigen der (Klein)Kriminalität in den überwachungsfreien Zonen ist damit absehbar.
Die geplanten zusätzlichen Überwachungs- und Aufzeichnungsrechte des Innenministeriums müssen als nicht zweckgerichtet und daher als unverhältnismäßige Eingriffe in das Privatleben der Menschen angesehen werden. Dies gilt besonders unter Bedachtnahme, dass Spanner-Interessen, Voyeurismus und das Beobachten anderer Leute bei vielen Menschen beliebt sind und daher Videoüberwachung populär ist. Es wäre jedoch Aufgabe des Innenministeriums derartigen Emotionen gegenzusteuern und überzeugende flächendeckende Konzepte vorzulegen, die zu einem tatsächlichen Heben des Sicherheitsniveaus führen.
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