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2003/03/05 Zentrales Melderegister (ZMR) - BMI bestätigt Ungereimtheiten
BMI bestätigt Recherchen der ARGE DATEN - Fachverband reagiert beleidigt - angesprochene Firmen halten sich bedeckt - ARGE DATEN empfiehlt Auskunftsbegehren

Im PRIVACY WEEKLY vom 14.Februar 2003 haben wir unter anderem kritisiert das bei zwei Firmen Melderegister-Abfragen ohne Angabe des Geburtsdatums (Eigenwerbung Jusline), ohne Registrierung als Kunde (Jusline) oder Stöberrecherchen, ohne genaue Kenntnis der gesuchten Person möglich sind.


BMI bestätigt Recherchen der ARGE DATEN

Das BMI bestätigt, dass die im Internet angebotenen und von uns kritisierten Abfragemöglichkeiten, nicht dem Meldegesetz entsprechen.

Auf Grund der Aussendung der ARGE DATEN vom 14.2.2003 wurde daher von Seiten des BMI mit Ermittlungen gegen diese beiden Firmen begonnen.

Hans G. Zeger: 'Für die involvierten Unternehmen wird es eng. Entweder ihr Angebot entspricht den Tatsachen, dann dürfte ein Verfahren wegen Verletzung der Meldeevidenzbestimmungen ins Haus stehen, oder es werden die angebotenen ZMR-Recherchen gar nicht durchgeführt. Dann müßte eigentlich wegen Irreführung und nach dem UWG vorgegangen werden.'

Insgesamt 100 Firmen ('Business-Partner') haben laut BMI einen Direktzugriff auf das ZMR. Derzeit weigert sich das BMI noch, diese Firmen bekannt zu geben, 'aus Datenschutzgründen'. Tatsächlich besteht jedoch Auskunftspflicht gemäß Auskunftspflichtgesetz.

Hans G. Zeger: 'Eine orwellsche Umkehrung der Sachverhalte. Diese Firmenliste ist notwendig, damit Personen, über die Meldeabfragen gemacht wurden und deren Daten nun bei Privatunternehmen liegen, Auskunft nach dem DSG 2000 verlangen können.'

Dieses Auskunftsrecht steht im Verfassungsrang und kann kostenlos in Anspruch genommen werden. Die ARGE DATEN hat dazu auch ein Musterformular entwickelt. Wir empfehlen allen Bürgern bei den geannten Firmen Auskunft über verwendete, gespeicherte und übermittelte Daten zu verlangen.

Theoretisch wäre die Firmenliste nicht notwendig. Jede Meldeabfrage ist als Datenermittlung des 'Business-Partners' anzusehen. Die Unternehmen mit ZMR-Zugang müßte anläßlich der Ermittlung der Meldedaten jede betroffene Person verständigen. Ausnahmen sieht die EG-Richtlinie keine vor.


Datenweitergabe durch Bürgermeister illegal

In der Vergangenheit wurden mehrmals die kompletten Meldedaten einer ganzen Gemeinde weitergegeben. Diese Weitergaben, unter anderem in Vorarlberg oder zuletzt in Dorfgastein/Salzburg, sind ebenfalls nach Auskunft des Innenministeriums illegal.

Hans G. Zeger: 'Den Vogel dürfte wohl der Dorfgasteiner Bürgermeister abgeschossen haben. Er rechtfertigt die Datenweitergabe an die private Bergbahnen AG mit der Möglichkeit der leichteren, unbürokratischen Ausstellung von verbilligten Einheimischenkarten.'

Neben der illegalen Datenweitergabe dürfte auch noch ein Verstoß gegen EU-Gesetze gegeben zu sein. Diese verbieten es, EU-Bürger durch verschiedene Eintritts- und Nutzungspreise zu diskriminieren.


ZMR-Provider halten sich bedeckt

Keine der kritisierten 'Business-Partner' hat bislang auf die Vorwürfe reagiert. Reagiert hat jedoch der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnolgie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).

In einem dreiseitigen Brief wurde zwar nicht auf die konkreten Ungereimtheiten beim ZMR-Betrieb eingegangen, sondern bloß der Handel von Behördendaten als 'Modell des privatwirtschaftlichen Vertriebs' gerechtfertigt. Ansonsten wird mit Klage gedroht und die Kritikpunkte 'mit Entrüstung zurückgewiesen'.

Hans G. Zeger: 'Die ARGE DATEN legt Wert auf eine sachliche Auseinandersetzung, wer in Österreich zu welchen Zweck Behördendaten nutzen darf. Das bestehende Meldegesetz sieht Zugangs- und Nutzungsvoraussetzungen vor, die erst im Rahmen von Verordnungen detailliert geregelt werden. Der Bürger muß auch in Zukunft darauf vertrauen können, dass diese Daten nicht unbedacht in falsche Hände kommen.'

Wir haben daher dem Fachverband eingeladen, Vorschläge zu machen, welche vertrauensbildenden Maßnahmen er und seine 32.000 Mitgliedsbetriebe unternehmen wird, um den Datenschutz in Österreich zu fördern.

Hans G. Zeger: 'Sobald die ersten Vorschläge gemacht werden, werden wir darüber berichten. Ebenso über Änderungen bei den ZMR-Abfragen. Im übrigen erwarten wir, dass die WKÖ die seriösen Unternehmen vor dem unlauteren Wettbewerb mit illegalen Datenzugriffen und -weitergaben schützt.'





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