2002/11/05 Polizeisport Wien - eigentümliche Kinderbetreuung (Reaktion)
Im September berichteten wir über die eigentümliche Praxis des Polizeisportvereins zu einem Mountainbike-Rennen nicht nur die Namen der teilnehmenden Kinder zu veröffentlichen, sondern auch Geburtsdatum und Adresse.
Gerade in Zeiten erhöhter Gefährdung und Belästigung von Kindern zeigte eine der Sicheheitsbehörde nahestehende Vereinigung besondere Unsensibilität im Umgang mit der Privatsphäre ihrer Mitglieder und Familienangehörigen.
Nunmehr ist die Adressenliste vollständig vom Netz genommen und wir erhielten ein entsprechendes Schreiben des Polizeisportvereins, das wir zur Kenntnis bringen
http://ftp.freenet.at/pri/bmiada01.pdf
Die grundsätzliche Problematik und Haftungsfrage haben wir im dieswöchigen PRAXIS-Beitrag abgehandelt. Tatsächlich war der Polizeisportverein, mit seinem Vorgehen, nicht nur Adresse und Geburtsdatum zu entfernen, sondern die komplette Liste, gut beraten.
Selbst der Name allein wäre, wenn die Betroffenen nicht ausdrücklich zugestimmt haben, bei derartigen lokalen Sportveranstaltungen, eine unzulässige Veröffentlichung.
Informationen, die zulässigerweise veröffentlicht wurden, genießen zwar keinen Geheimhaltungsschutz, es muß jedoch bezweifelt werden, dass man bei einer lokalen Sportveranstaltung, bei der praktisch die Teilnehmer unter sich bleiben, von einer Veröffentlichung im Sinne des Gesetzes sprechen kann, die auch die Bekanntgabe der Daten im Internet rechtfertigen würde.
Offen bleibt die Frage der Bilder, wie sie im Zusammenhang mit dem Mountainbike-Rennen veröffentlicht wurden. Soweit diese Bilder Personen erkennen lassen, fallen sie einerseits unter das Datenschutzgesetz, andererseits genießt die abgebildete Person zusätzlichen urheberrechtlichen Schutz nach dem UrhG. Eine Veröffentlichung dieser Bilder wird ebenfalls nur mit Zustimmung der betroffenen Person möglich sein.
Eine Ausnahme bilden höchstens Personen des öffentlichen Interesses, wie bekannte Sportler oder Politiker in Ausübung ihrer Tätigkeiten. Hier wird keine vorherige Zustimmung einzuholen sein. Kinder eines lokalen Radrennens fallen jedoch sicher nicht darunter.
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