2002/11/24 Abgezockt per SMS - Schutz vor SMS-Belästigung (Nachlese)
Großes Echo verursachte unsere SMS-Aussendung. Nicht nur aufdringliches Liebeswerben kommt per SMS, sondern Gewinneversprechen, Hotelgutscheine, Gratisreisen usw. werden per SMS angekündigt. Immer mit derselben Masche, man möge doch nur eine bestimmte Nummer rückrufen und dort werde man alles weitere erfahren.
Um möglichst viele Personen anzulocken, wird meist behauptet, man hätte selbst am Preisausschreiben teilgenommen oder es wäre nur ein Antwort-SMS.
Doch wie kann man sich dagegen wehren?
Ohne Mitwirkung der Mobilbetreiber eigentlich nur sehr schlecht.
Die RTR bestätigt zwar die Rechtsansicht, dass SMS als elektronische Nachrricht unter die §101-Bestimmung fallen, diese Bestimmung ermöglicht jedoch nur eine Anzeige bei der Fernmeldebehörde.
Der besondere Nachteil ist, dass der Anzeiger vom Ergebnis des Verfahrens nichts erfährt. Damit kann er, wenn die Behörde eine Verletzung seiner Privatsphäre festgestellt hat, keine persönlichen Schritte unternehmen.
Hans G. Zeger: 'Nach dem Datenschutzgesetz ist jede Verwendung von Daten, auch wenn diese aus einem öffentlichen Telefonbuch abgeschrieben werden, dann unzulässig, wenn der Zweck unter den diese Daten verwendet werden, illegal ist.'
Im Klartext: Stellt die Fernmeldebehörde fest, dass das Versenden von unerwünschten SMS unzulässig ist, könnte ein Betroffener sehr leicht gerichtliche Schritte (auf Unterlassung, Löschung, Schadenersatz) mit hoher Erfolgsaussicht setzen. Leider erfährt er aber nichts von der Behördenentscheidung!
Anzeigen darf er, aber wissen darf er nichts! Österreich scheint noch einen weiten Weg zu einem modernen Rechtsstaat zu haben. Damit werden diese Bestimmungen zu zahnlosen Vernaderungsmittel.
Weitere Informationen zu SPAM-SMS finden sich auch auf der RTR-Seite (unter 'Merkblatt unerwuenschte E-Mail und SMS.pdf').
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Telekommunikation~Konsumentenservice~E-Commerce-Gesetz
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