2004/11/02 eBay veröffentlicht neue - bedenkliche - Datenschutzerklärung
eBay, der weltgrößte Flohmarkt hat neue Datenschutzerklärung veröffentlicht - Zumindest 17 Formulierungen sind bedenklich, einige jedenfalls für die Konsumenten grob benachteiligend - Konformität mit dem EU-Datenschutzrecht äußerst fraglich - Freibrief für beliebige Datenweitergabe - Konsumenten sollten Handelsplatz meiden
Neue, bedenkliche Datenschutzerklärung
Mit Novemberbeginn tritt bei eBay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Hatte schon die bisherige Erklärung eine Reihe von problematischen und für Konsumenten stark benachteiligenden Formulierungen, wurden besonders die Ermächtigungen zur Datennutzung und Datenweitergabe ausgeweitet.
Sowohl innerhalb des eBay-Konzerns, als auch an Dritte können die Daten noch leichter weitergegeben werden, versteckt wird dies durch irreführende und unverständliche Formulierungen und unvollständige (beispielhafte) Aufzählungen.
Die ausführlich kommentierte Fassung der Datenschutzerklärung findet sich unter http://ftp.freenet.at/mar/ebay-ds-erklaerung.pdf
Problemkreis eBay-Konzern
Die Datenempfänger innerhalb des eBay-Konzerns werden zwar in einer eigenen Liste vollständig aufgezählt, in vielen Fällen wandern die Daten in die USA, die keine ausreichenden Datenschutzregeln kennt. eBay ist auch nicht dem Safe-Harbour-Abkommen beigetreten, das US-Firmen zur Einhaltung von Datenschutzmindeststandards verpflichtet.
Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Viele Konsumenten wähnen sich bei Besuch der ebay.at, .de oder .ch - Plattform durch europäische Gesetze geschützt und übersehen, dass durch den Datenstrom in die USA problematische Datenverwendungen dort erfolgen können."
Problemkreis Cookie-Einsatz
Die Verwendung von Cookies ist zwar nicht grundsätzlich verboten, gemäß EG-Richtlinie "Datenschutz in der Telekommunikation" muss jedoch eine vollständige Aufklärung über den Zweck der Cookies erfolgen. Dies geschieht bei eBay nur in beispielhafter Form. Während der Zweck zur "Begrüßung des Mitglieds mit eBay-Namen" ausführlich in der Erklärung enthalten ist, wird der weitere Zweck, systematisch Surf-, Biet- und Angebotsverhalten zu analysieren und nach "verdächtigen" Handlungen auszuspähen, nicht ausdrücklich erwähnt.
Problemkreis Rechteverfolgung
Einen völligen Freibrief lässt sich eBay zur Datenweitergabe an Unternehmen, Personen und Behörden zur Verfolgung derer - vermeintlicher - Rechte geben. Unter anderem soll nach der neuen Datenschutzerklärung "Teilnehmern des Verifizierte Rechteinhaber Programms (VeRI)", einem von eBay geschaffenen Verein, schon vor Gerichtsverfahren, bei behaupteten Verletzungen ihrer Rechte Daten übermittelt werden.
Hans G. Zeger: "Bisher waren Datenweitergaben an Dritte an Vorliegen eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses gebunden. Jetzt können die Daten schon lange vorher weitergegeben werden, damit schafft eBay eine Parallelgerichtsbarkeit die besonders von einigen dubiosen Unternehmen und Klagsvereinigungen ausgenutzt werden kann."
Selbstbedienungsladen für Sicherheitsbehörden
Für Sicherheitsbehörden wird gemäß Pkt. 8 der Datenschutzerklärung der eBay-Datenbestand geradezu zu einem Selbstbedienungsladen. Schon die Absicht "Gefahrenanalyse" durchzuführen, reicht zur Weitergabe der eBay-Teilnehmerdaten aus. Damit kann das Konsumverhalten, aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Teilnehmer analysiert werden, auch wenn zu den Betroffenen kein konkreter Verdacht vorliegt.
Im Sinne einer "Stöberfahndung" kann nach verdächtigem Verhalten gesucht werden, "irgendwas wird schon hängen bleiben".
Hans G. Zeger: "Damit werden rechtsstaatliche Prinzipien umgekehrt. Nicht mehr die Sicherheitsbehörden müssen ein bestimmtes Delikt beweisen, sondern ein 'verdächtiger' Konsument muss seine Unschuld belegen."
Datenschutzerklärung wäre in Österreich nicht haltbar
In Österreich würde die nunmehr veröffentlichte Datenschutzerklärung mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht vor Gericht bestehen. Der OGH hat sich schon mehrmals mit Zustimmungserklärungen auseinander gesetzt und regelmäßig jene Erklärungen aufgehoben, bei denen Zweck und Datenempfänger nicht abschließend erkennbar waren oder bei denen es zu einer Vermischung von zustimmmunsgpflichtigen und bloß informationspflichtigen Punkten gekommen ist (u.a. OGH 4Ob179/02f-"BA-CA", 7Ob170/98w-"Friends-of-Merkur")
ARGE DATEN empfiehlt den Handelsplatz eBay zu meiden
Nicht nur wegen der bedenklichen Datenschutzerklärungen, auch wegen einer Fülle anderer Beschwerden, angefangen von betrügerischen Aktivitäten bis zum unlauteren Wettbewerb und dem Versuch von Anbietern Garantieleistungen zu unterlaufen, sollte der Handelsplatz eBay für seriöse Geschäfte gemieden werden.
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