2006/04/18 EG-Richtlinie 2006/24/EG - VORRATSDATENSPEICHERUNG von EU beschlossen
Die Europäische Union beschert den Europäern ein faules Osterei und setzt kurz vor Ostern die Richtlinie 2006/24/EG zur verdachtsunabhängigen Überwachung der Kommunikation in Kraft - Richtlinie ist keineswegs klar und enthält erheblichen Interpretations- und Erklärungsbedarf - Nagelprobe für Überwachungsgelüste der österreichischen Regierung
Nationale Umsetzung notwendig
Die Mitgliedstaaten haben jetzt bis 15. September 2007 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übernehmen, wobei die gesetzlich angeordnete Speicherdauer zwischen sechs und 24 Monaten liegen soll, umzusetzen. Unklar ist, welche konkreten Daten von den Telekommunikationsbetreibern vorgehalten werden soll, wer Zugriff auf die Datenberge erhält und wer die Kosten dafür tragen soll. Besonders bedenklich ist, dass die Ermittler nicht nur bei schweren Straftaten in den Datenbergen schnüffeln können.
Gespeichert sollen alle Verbindungs- und Standortdaten, welche beim Telefonieren, SMS, E-Mailen, VoIP, Faxen und Surfen im Internet entstehen, etwa die Benutzerkennung, Name und Anschrift des Teilnehmers, die IP-Adresse, Kennung oder Rufnummer, als auch die erfolglosen Verbindungsversuche.
Bewegungs-, Verhalten- und Kommunikationsmuster
Die Datenberge ermöglichen es den Ermittlern von jeder Person innerhalb kürzester Zeit ein ganz konkrete Bewegungs- und Verhaltensprofil zu erstellen. Werden diese Analysen beispielsweise vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BMVT) erstellt, so hat man keinerlei Möglichkeit Einsicht in diese Daten zu erhalten und niemand weiß, wie lange sie vom BMVT tatsächlich gespeichert werden, sicher über die 24 Monate hinaus, möglicherweise für immer.
Indirekte Bedrohung der Vereins- und Versammlungsfreiheit
Durch die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung erhalten die Behörden eine zusätzliche Möglichkeit, Personen die ihre Meinungsfreiheit beispielsweise im Zuge von Versammlungen (Demonstrationen) kundtun, noch genauer durch die Auswertung ihrer Telekommunikationsdaten zu überwachen.
EU-Parlamentarier rechtfertigten ihre Zustimmung zur Richtlinie damit, dass der Briefträger auch wisse wer Absender eines Briefes ist und jetzt wisse man eben wer der Versender einer Mail ist.
Grundrechte am Stand vor der französischen Revolution
Durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bekommt die Polizei so viele Befugnisse, wie sie zuletzt zum Zeitpunkt der französischen Revolution hatte. Der Deckmantel Terrorismusbekämpfung muss derzeit für alles herhalten, wie jedoch die neuesten Erkenntnisse zum Anschlag von London zeigen, handelt es sich bei den Tätern nicht um eine terroristische Organisation, sondern um Zufallstäter die aufgrund gescheiterter Sozialpolitik und der daraus resoultierenden Arbeitslosigkeit und Langweile diesen Anschlag organisierten.
Flächendeckende Videoüberwachung und RFID
Vordenker in der EU arbeiten bereits an den nächsten Plänen zur Gesamtüberwachung der Bürger. Flächendeckende Videoüberwachung und Implementierung von RFID-Chips in alle Gebrauchs- und Verbrauchsartikel werden bei einer europaweit vernetzten Auswertung dieser Daten in kürzester Zeit zu einer lückenlosen Überwachung aller Bürger führen - der gläserne Mensch ist geboren.
Umfang der betroffenen Delikte nebulos
Wie - fast könnte man sagen - bei EG-Richtlinien üblich, bleibt die Richtlinie in entscheidenden Punkten nebulos. Unter Art. 1 wird festgelegt, dass die Vorratsspeicherung "zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung
von schweren Straftaten, wie sie von jedem Mitgliedstaat in seinem nationalen Recht
bestimmt werden" dienen soll. Welche Straftaten dies sein werden wird nirgends definiert, in den Erwägungsgründen, die als Einführung in die Richtlinie meist deutlichere Aussagen treffen, wird jedoch eine erschreckende Richtung gezeigt.
So wird im Erwägungsgrund 4 (EG4) auch der "unzulässige Gebrauch von elektronischen Kommunikationssystemen" als Anwendungsfall der Vorratsdatenspeicherung genannt. Offenbar ist damit jedoch offenbar nicht ein überschießender Konsumentenschutz gemeint, bei dem etwa auch bei unerwünschten Werbetelefonanrufen auf die Vorratsdaten zurückgegriffen wird, sondern dürfte man sich den Wünschen der Software- und Kopierindustrie unterworfen haben. Jeder unerwünschte Musikdownload wäre ein derartiger unzulässiger Gebrauch und würde Zugang zu den umfangreichen Vorratsspeicehrarchiven öffnen.
Nationale Umsetzung wird zur Nageprobe
Wie weit die Lauschwünsche der einzelnen Regierungen tatsächlich gehen werden die nationalen Umsetzungen zeigen. Österreich hatte sich ja zuletzt für eine möglichst kurze Speicherdauer stark gemacht, jetzt wo die Richtlinie in Kraft ist, werden erste Wünsche aus dem Bundeskanzleramt nach zumindest 12 Monaten Speicherdauer laut.
Auch ist die Beschreibung der aufzuzeichnenden Daten äußerst missglückt und lässt einen breiten Interpretationsspielraum zu. Insbesondere der beschlossene Umfang der Datenspeicherung im Internetverkehr und bei der Mobiltelefonie ist konfus und zweideutig. Erste Wortmeldungen aus BMI- und BMJ-Kreisen, lassen jedoch das schlimmste, sprich die umfassendste Datenaufzeichnung, befürchten.
Weiters hat Österreich einen Umsetzungsvorbehalt zur Internet-Datenspeicherung bekannt gegeben. Damit bleiben für die Umsetzung der Aufzeichnung des Internetverkehrs 36 Monate Zeit.
Fahrraddiebstahl oder Menschenrechte?
Auch der Gestaltungsspielraum bei den Delikten wird ein Indiz für das verfasungsrechtliche Verständnis Österreich sein. Wird man sich tatsächlich auf jene schweren Delikte konzentrieren, wie Terrorangriffe und Menschenhandel oder wird man der Verlockung erliegen, alles was im österreichischen Strafrecht als Verbrechen definiert ist, als schwere Straftat zum Anwendungsbereich der Vorratsdatenspeicherung zu zählen.
Dann würde nämlich auch die Planung eines Fahrraddiebstahls darunter fallen und Anlass geben auf die Vorratsdatenspeicherung zurückzugreifen. Bei zuletzt 148.748 Verbrechen (2005) ein wahrlich breites Betätigungsfeld.
Tatsächlich wird es zu dieser Extrementwwicklung nicht kommen, zu befürchten ist jedoch, dass sich etwa die Kopierindustrie Zugangsmöglichkeiten zu den Vorratsdaten verschaffen.
Terroristen, die etwas zu verbergen haben, wird man mit diesen Mitteln nicht fangen, zu leicht ist es sich vor der Vorratsdatenspeicherung zu schützen. Naive Konsumenten, die auf Internetabzoke oder Downloadseiten hereinfallen, wird man umso leichter aufspühren können.
Erfolg ist, was die Behörde definiert und Täter ist Täter. Odrrr?
mehr --> EU-Infoseite zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG
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