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2002/02/14 Besser Lauschen - Böhmdorfers Vorstoss im Telekomverkehr
Kaum hat sich die Aufregung um BM Forstingers forsche Lauschverordnung, gelegt, kaum lieferten uns die Kärntner Polizisten ein Lehrbeispiel überzogener Überwachung, kommt der nächste Lauschvorstoß.



Zur Erinnerung:
Im Februar 2001 brachte Frau BM Forstinger eine Telekom-Überwachungsverordnung in Umlauf, die zwar den Titel 'Verordnung' trug, jedoch durch umfassende und unklar formulierte Lauschermächtigungen weit über die Abhörziele des Telekomgesetzes hinausging. Die ARGE DATEN warnte damals vor diesen Dammbruch der Lauscher.
http://www.ad.or.at/news/20010223.html

Die Verordnung wurde nach monatelangen Diskussionen auf das notwendige Maß reduziert, offenbar zum Mißfallen der Exekutive.

Im November 2001 faßten wir die wichtigsten Lauschvorhaben des Jahres zusammen und warnten vor der leicht vorhersagbaren neuen Lauschattacke.
http://www.ad.or.at/news/20011123.html

Nunmehr scheint der Zeitpunkt günstig. Einfache Tatversdachtsmomente sollen die Verwertung von Rufdaten und auch die nachträgliche Herausgabe dieser Daten durch Telekombetreiber rechtfertigen. Dies klingt harmlos, hat jedoch einschneidende Konsequenzen.

Längst sind Polizisten nicht mehr vordringlich an den Inhalten der Telefongespräche interessiert, diese werden oft sehr verkürzt, in einer ausländischen Sprache ('dürfen's den des?') und mit Codewortern versehen, geführt. Gesprächsüberwachung ist personalintensiv, langwierig und meist auch ergebnisarm. Die seltenen Sex-Telefonate sind für das überwachende Personal vermutlich nicht Motivation genug.

Längst haben Fahnder jedoch erkannt, daß flächendeckende Telefonrufdaten, also Angaben wer wann mit welcher Nummer verbunden war, wie lange telefoniert wurde und - bei Mobiltelefonen - von welcher Funkzelle (also von welchem Ort) aus telefoniert wurde, wesentlich besser verwertbare Informationen liefern.

Hat man bei den Mobiltelefonen genügend viele Rufdaten, kann man noch weitere, höchst interessante Details herausfiltern, etwa welche Geräte (und damit Besitzer) sich wann getroffen haben, wie lange sie beisammen waren und auch - durch Auswertung der Geschwindigkeit beim durchqueren von Funkzellen - in welcher Form jemand unterwegs war.

Auch die Tatsache, wann ein Handy ein- bzw. ausgeschaltet wurde, läßt, hat man sehr viele Vergleichsdaten, Rückschlüsse über Verhalten und Vorhaben des Besitzers zu.

Der zentrale Vorteil ist jedoch, daß diese Auswertungen weitestgehend automationsunterstützt erfolgen kann. Datamining-Tools, die zwar enorm teuer sind, nehmen die Recherchetätigkeit den unzuverlässigen Menschen ab.

Klingt ziemlich utopisch, ist es jedoch nicht wirklich. Gerade diese technischen Daten sind genauer, als Gesprächsdaten, da sie von den Teilnehmern selbst weniger bewußt wahrgenommen werden und daher auch wesentlich seltener bewußt gesteuert und manipuliert werden.

Eine Erleichterung des Zugangs zu Rufdaten bedeutet, daß immer mehr Verhaltensweisen von Bürgern analysiert und bewertet werden können. Aus einem notwendigen Instrument der Verbrechensbekämpfung wird ein Mittel, um Verwaltungsvergehen, Kleindelikte oder sozial unerwünschtes Verhalten kontrollieren zu können. Denken Sie bloß an eine Handybesitzerin, bei der festgestellt wird, daß sich Ihr Handy regelmäßig mehrmals in der Nacht für 1-2 Stunden an einem anderen Ort aufhält. Welchen Beruf wird die Dame wohl haben?


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