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DSGVO Art 4, 6, 82-83; StGG §§ 10-10a; Im Rahmen der Geltendmachung von Ansprüchen werden E-Mails vom Empfänger an seinen Rechtsvertreter weitergegeben. Dieser verschickt jedoch die E-Mails ohne Einwilligung des ursprünglichen Absenders unaufgefordert an Dritte (Personen, die weder Empfänger, noch Absender der E-Mail sind). Die ARGE DATEN hat sich schon mehrfach mit der Problematik der Einordnung von E-Mails beschäftigt. Grundsätzlich wird bei unverschlüsselten Mails nicht von der Geltung des Briefgeheimnisses im engeren Sinn auszugehen sein (Art 10 Staatsgrundgesetz, StGG), sehr wohl jedoch von der Geltung des Fernmeldegeheimnisses (Art 10a StGG). mehr --> Welche Konsequenz hat es, wenn E-Mails so verschickt werden, d... mehr --> Darf jemand unter einer fremden Mailadresse Nachrichten versch... mehr --> Zustimmung des Absenders bei Weitergabe von E-Mails? mehr --> Darf eine Firmenleitung E-Mails der Mitarbeiter lesen? mehr --> Besteht nach einer fristlosen Entlassung ein Anspruch auf priv... mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-eu/eu-ds-gvo-aktuell.pdf |
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