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2008/08/14 Behörden surfen Sexseiten - Datenschutzkommission leitet Prüfverfahren ein
Nach ARGE DATEN-Bericht leitet Datenschutzkommission Prüfverfahren ein - mehrere tausend Österreichische Organisationen betroffen - Bewährungsprobe für Datenschutzkommission - Strafen bis 18.890,- Euro möglich

Datenschutzkommission leitet Prüfverfahren ein

Aufmerksame Leser der ARGE DATEN Nachrichten werden sich noch erinnern. Im Mai 2008 informierten wir die Öffentlichkeit, dass Österreichs Beamte während ihrer Dienstzeit bevorzugt Sexseiten und andere für ihre dienstliche Tätigkeit überflüssige Webseiten ansurfen (http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGED...).

Besonders Mitarbeiter des Innenministeriums zeigten sich als eifrige Sex-Surfer. Alle Einrichtungen beteiligten sich offensichtlich am vom BMI unter BM Platter, jetzt BM Fekter initiiererten Täterschutzprogramm.

Statt für Österreichs Sicherheit zu arbeiten wird lieber im Internet gesurft. Mit drei Monaten Verspätung (!!!) hat die Datenschutzkommission (DSK) ein amtswegiges Prüfprogramm gestartet (siehe Dokument http://ftp.freenet.at/int/DSK_K213_020_3.pdf). Dabei hat sich die DSK in einem Hilfsersuchen um fachliche Unterstützung an die ARGE DATEN gewandt.


ARGE DATEN unterstützt DSK-Initiative

Selbstverständlich kommt die ARGE DATEN dem Ersuchen gerne nach, wenngleich nicht wirklich neue Erkenntisse weiter gegeben werden können. Schon in der ersten Aussendung hatten wir unsere Informationsquellen offen gelegt. Die Surfdaten sind im Internet frei abrufbar und für jeden Interessierten frei zugänglich. Wir hatten einzig einige besonders "spannende" Webseiten, rund zwei dutzend Sex-Webseiten mehrere Tage lang beobachtet und das beamtete Surfverhalten festgestellt.

Diese Beobachtungen sind jedem Internetbenutzer möglich. Sofern die Datenschutzkommission über einen Internetzugang verfügt, hätte sie schon im Mai 2008 das Surfverhalten der Behörden prüfen können.

Um es der DSK besonders einfach zu machen hat die ARGE DATEN nunmehr eine Liste von Einrichtungen zusammen gestellt (http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=WEBSTAT-ONLINE) die Benutzerdaten auswerten und veröffentlichen. Diese Liste wird täglich erweitert und sollte regelmäßig geprüft werden.


Tausende österreichische Organisationen veröffentlichen Internetzugriffe

Neben den Betreibern von Sex-Seiten veröffentlichen Freiwillige Feuerwehren, Pfarrämter, Privatpersonen und Hilfsorganisationen Daten darüber, wer ihre Webseiten wann besucht hat. Aber auch Gemeindeämter, Schulen, Universitäten und andere Behörden zeigen an, welche Privatpersonen, Firmen und Behörden auf ihre Seite zugreifen und darin surfen.

Die Zugriffsinformationen werden auch an ein niederländisches Unternehmen weiter gegeben. Diese Firma sammelt offenbar europaweit Zugriffsdaten von mehreren hunderttausend Webseiten-Betreibern.


Die amtswegige Prüfung nach §30 DSG

Die Datenschutzkommission darf ein Prüfungsverfahren nach §30 Abs. 2 dann einleiten, wenn ein begründeter Verdacht auf Verletzung der Geheimhaltungsbestimmungen nach §1 DSG vorhanden ist. Im Rahmen dieser Prüfung darf die DSK auch Einschau in die Datenverarbeitungen der geprüften Organisationen nehmen.

Freilich, die Sanktionsmöglichkeiten sind äußerst beschränkt, eigentlich nicht vorhanden. So kann die Datenschutzkommission ihre Meinung ("Empfehlung") äußern, ob eine Datenverarbeitung zulässig ist. Für Datenverarbeiter haben die Empfehlungen keine Konsequenzen und sie sind nicht bindend.

Sie kann, wie jeder andere Staatsbürger auch, Anzeigen nach §51 und §52 DSG 2000 erstatten. Sie kann auch die obersten Organe einer Körperschaft über vermeintliche Datenschutzverletzungen informieren, diese müssen aber keine Sanktionen setzen. Theoretisch ist auch eine Klage vor Gericht möglich, die jedoch durch die Datenschutzkommission bisher - nach unseren Informationen - noch nie erfolgte. Obwohl  es gerade im Bereich der Kreditinformationsunternehmen kriminelle Datenverarbeiter gibt, bei denen eine derartige Klage mehr als gerechtfertigt gewesen wäre.

Wir wünschen der Datenschutzkommission bei der Prüfung mehrerer tausend Webseitenbetreiber - die Datenverarbeiter sind über ganz Österreich verstreut - viel Glück. Insbesondere die Einschau vor Ort wird Mitgliedern der DSK die Chance geben viele Orte Österreichs erstmals zu besuchen.


Verwendung öffentlicher Daten

Öffentlich zugängliche Daten genießen nach §1 DSG (Verfassungsbestimmung) keinen Geheimhaltungsschutz und dürfen allgemein aufgezeichnet und verwendet werden. Weiters sind Datenanwendungen, die ausschließlich öffentlich zugängliche Daten verwenden oder die zu publizistischen Zwecken dienen, von einer Registrierung gemäß DSG 2000 ausgenommen.

Die ARGE DATEN hält diese Ausnahme vom Datenschutz für EU-widrig und lehnt sie ab. Im Rahmen des DSG-NEU hatte die ARGE DATEN in ihrer Stellungnahme verlangt, dass in Zukunft auch veröffentlichte Daten Datenschutz genießen sollen, was von einzelnen Vertretern der Datenschutzkommission, gemeinsam mit der Wirtschaftskammer, vehement bekämpft wird.

Ob Daten rechtmäßig veröffentlicht werden, stellen in Österreich die Bezirksverwaltungsbehörden fest, dies ist im §52 DSG 2000 geregelt. In Städten mit eigenem Statut, das sind etwa Wien oder die Landeshauptstädte, sind die Magistrate für diese Strafverfahren zuständig. Die Datenschutzkommission hat keine(!) Kompetenz die Rechtmäßigkeit einer Datenverwendung festzustellen! Sie kann nur Meinungen abgeben. So lange es keine Strafbescheide gibt, kann ein Internetbenutzer davon ausgehen, dass die im Internet zugänglichen Daten rechtmäßig veröffentlicht sind. Er kann sie daher, nach ständiger Spruchpraxis der Datenschutzkommission, für seine eigenen Zwecke beliebig verwenden.


Strafen bis 18.890,- Euro möglich

Werden Daten rechtswidrig veröffentlicht, dann könnten die Verwaltungsbehören eine Verwaltungsstrafe bis 18.890,- Euro verhängen. Eine Strafe, die - nach unseren Informationen - in Österreich noch nie verhängt wurde. Es gibt keine Hinweise, dass in Österreich überhaupt jemals ein Datenverarbeiter wegen einer Datenschutzverletzung eine Verwaltungsstrafe erhielt.

mehr --> Was tun öffentliche Einrichtungen den ganzen Tag? - Täterschut...
mehr --> WEBSTAT-ONLINE (Original, nicht immer verfügbar)
mehr --> WEBSTAT-ONLINE (Backup-Kopie)
mehr --> http://www2.argedaten.at/recht/dsg230__.htm
mehr --> Hilfsersuchen der DSK an ARGE DATEN

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