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Was für den ELGA Widerspruch ("OptOut") tun?
Widerspruch zur ELGA-Datenspionage ist in der ELGA-VO geregelt - zur Vereinfachung hat die ARGE DATEN ein verordnungskonformes Widerspruchsformular entworfen - ELGA-Widerspruchshotline empfiehlt ARGE DATEN-Formular - elektronische Einbringung ist durch Bürgerkarte (kompliziert) oder fortgeschrittene Signatur (einfach) möglich - ARGE DATEN hat Infostelle elga-optout@argedaten.at eingerichtet

ELGA "OptOut"

Jeder Bürger hat den gesetzlichen Anspruch, dass seine Gesundheitsdaten nicht im Rahmen des ELGA-Experiments verwendet werden dürfen. Er muss dazu einen "Widerspruch" abgeben. Nachteile in der Gesundheitsversorgung dürfen daraus nicht entstehen.


Keine Experimente mit sensiblen Gesundheitsdaten!

Solange ELGA noch im Experimentierstadium ist, empfiehlt die ARGE DATEN auf jeden Fall ein "OptOut". Laut ELGA-Gesetz wird die elektronische Gesundheitsakte noch bis ins Jahr 2022 ein fehlerhafter Fleckerlteppich sein, bis dahin sollte man ihm keinesfalls die eigenen Gesundheitsdaten anvertrauen.

Ob ELGA überhaupt je funktionieren wird ist mehr als zweifelhaft, das System ist technisch nicht durchdacht und es gibt keine klaren Verantwortlichkeiten für das Gesamtsystem. Vergleichbare Systeme in Europa scheiterten nachdem Milliardenbeträge in die Computerindustrie, statt ins Gesundheitswesen gepumpt wurden.


"OptOut" leicht gemacht

Bundesminister Stöger, die ELGA GmbH und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben kein Interesse am Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten. Sie machen den Bürgern das OptOut bewusst schwer und verstecken die OptOut-Möglichkeit hinter einem undurchsichtigen System von Internetseiten.

Die ARGE DATEN hat daher ein gesetzeskonformes Formular entwickelt, das ausgefüllt direkt postalisch oder elektronisch an den Hauptverband der Versicherungsträger geschickt werden kann. Sollte es Probleme in der Akzeptanz des Formulars geben, dann bitte der ARGE DATEN melden, wir werden das OptOut sicher stellen.

Die ARGE DATEN hat dazu die Infostelle elga-optout@argedaten.at eingerichtet. Hier können sowohl Kopien des Widerspruchs geschickt werden, als auch über Erfahrungen mit der Widerspruchsstelle berichtet werden.

OptOut-Formular der ARGE DATEN

Das Formular (http://ftp.freenet.at/privacy/muster/elga-optout.pdf) kann ausgedruckt und per Post direkt an den Hauptverband der Sozialversicherungen geschickt werden (Widerspruchsstelle gemäß § 3 Abs. 1 ELGA-VO):
  Generaldirektion des
  Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
  Postfach 600 (Kundmanngasse 21-27)
  1031 Wien

oder an das Postfach der Widerspruchsstelle (ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien).

Das ausgefüllte Formular kann auch eingescannt, mit fortgeschrittener Signatur versehen geschickt werden: posteingang.allgemein@hvb.sozvers.at bzw. post@elga-widerspruchstelle.at

Beachten Sie, unabhängig von der Zustellung (Post oder elektronisch) ist immer eine Kopie eines Personaldokuments beizufügen. Weiters empfehlen wir auch bei fortgeschrittener Signatur das Dokument eigenhändig zu unterschreiben und erst dann einzuscannen.

Warum verwendet das ARGE DATEN - Formular zwei alternative Adressen?
(a) die Adresse des Hauptverbandes ist die rechtlich korrekte Adresse gemäß ELGA-VO
(b) das Postfach der Widerspruchsstelle ist das vom Gesundheitsministerium bekannt gegebene Postfach.

Welche Adresse soll verwendet werden? Wir empfehlen (a), wollen aber nicht die Informationen des Gesundheitsministeriums verschweigen.


Wird das "OptOut"-Formular der ARGE DATEN anerkannt

Das "OptOut"-Formular wird anerkannt, wir haben schon zahlreiche positive Rückmeldungen. Einzelne BürgerInnen berichteten, dass sogar die ELGA-Widerspruchshotline, die derzeit völlig überlastet und überfordert ist, das ARGE DATEN - Formular und unsere OptOut-Info empfiehlt.

Ein Lob, über das wir uns freuen. Lieber wäre uns jedoch, der Gesundheitsminister hätte ein ordentliches und grundrechtskonformes GIS-Gesetz geschaffen. Niemand müsste sich dann mühsam abmelden und die Ärzte und Patienten hätten ein praktikables GesundheitsInformationsSystem (GIS).


"OptOut" mit Hilfe der Webseite des Gesundheitsministeriums

Wer den vorgeschlagenen Weg des Gesundheitsministeriums zum OptOut gehen möchte, für den hat die ARGE DATEN eine einfache Gebrauchsanleitung zusammen gestellt (http://ftp.freenet.at/ges/elga-online-optout-info.pdf).

Der direkter Link zum Widerspruchsformular des Gesundheitsministeriums ist: http://www.argedaten.at/elga-online-optout

Schritte laut https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/E...:
1. Unterschreiben Sie die Willenserklärung eigenhändig
2. Legen Sie eine Kopie einer der folgenden amtlichen Lichtbildausweise bei: Reisepass, Führerschein, Identitätsausweis oder Personalausweis
3. Senden Sie die unterschriebene Willenserklärung mit der Kopie des amtlichen Lichtbildausweises
4. per Post an: ELGA-Widerspruchstelle, Postfach 180, 1021 Wien oder mit fortgeschrittener Signatur versehen an: post@elga-widerspruchstelle.at

Information zur fortgeschrittenen Signatur:
GLOBALTRUST ADVANCED - Zertifikate zur fortgeschrittenen Signatur/Siegelerstellung


"OptOut" bei Kindern

Erziehungsberechtigte können das "OptOut" für ihre Kinder machen. Die Grenze ist jedoch der 14. Geburtstag. Danach müssen/dürfen die Kinder sich aus ELGA selbst abmelden (ganz so wie beim Religionsunterricht).


Mit "OptOut" gleichzeitig Auskunft nach dem Datenschutzgesetz verlangen

Gemäß DSG 2000 besteht ein Anspruch binnen acht Wochen auskunft zu erhalten, mit welchen Daten man gespeichert ist. Wir raten daher allen OptOut-Willigen gleichzeitig mit dem "OptOut"-Antrag auch eine Auskunft gemäß DSG 2000 zu verlangen. Im ARGE DATEN - Formular ist das Auskunftsbegehren schon integriert.

Diese Auskunft muss binnen acht Wochen erfolgen. Kommt keine Auskunft, kann Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt werden. Weiters kann das Magistrat der Stadt Wien eine Strafe wegen verspäteter Auskunft verhängen. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass zumindest nach acht Wochen der Hauptverband handeln muss, will er nicht Strafverfahren riskieren.


"OptOut" und wie geht es weiter?

Die ARGE DATEN wird laufend über Initiativen zum ELGA-OptOut berichten und wird auch auf seiner Website darauf verlinken.

Es ist nicht wesentlich, wie viele Personen sich zum OptOut entscheiden, je mehr desto besser. Vielleicht gelingt es auf diesen Weg das Projekt "elektronische Gesundheitsakte" praxistauglich zu machen, mit klaren Verantwortlichen und ganz ohne ELGA-Brimborium.

mehr --> HELP.GV ELGA Opt-Out
andere --> http://ausschreibungen-oesterreich.at/?cx=partner-pub-5303079709612686%3Axgngq2z...

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