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2001/10/01 BM Gehrer plant Missbrauch der Volkszählungsdaten
Im derzeit verschickten Entwurf zu einem 'Bundesgesetz zur Dokumentation des Bildungswesens' ist geplant, die angeblich anonym erhobenen Volkszählungsdaten zur 'Erstbefüllung' für eine personenbezogene zentrale Bildungsevidenz zu missbrauchen.

Dr. Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: 'Der Entwurf ist ein verfassungs- und datenschutzrechtlicher Alptraum. Neben einer Fülle von Detailproblemen hat Frau Bundesminister die Unverfrohrenheit, den direkten Zugriff auf die Volkszählungsdaten zu verlangen. Unsere Befürchtungen über Missbrauchsmöglichkeiten der Volkszählungsdaten werden bestätigt.'

Zentrale Evidenz

Durch die zentralisierte Sammlung von Informationen, wie 'festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf', 'individueller Bildungsverlauf' und 'andere mit dem Schulbesuch zusammenhängende Daten' ist die lebenslange Speicherung und Ueberwachung schulischer Vorkommnisse geplant. Erst 60 Jahre nach der letzten Eintragung soll dann mangelhaftes Betragen in der Volksschule gelöscht werden können. Berücksichtigt man die Schulpflicht von 15 Jahren, dann ergibt das eine Mindestspeicherdauer von 75 Jahren.

Dr. Hans G. Zeger: 'Selbst Kriminelle haben nach wenigen Jahren Anspruch auf Tilgung von Straftaten aus dem Strafregister. Die Bedeutung der Formulierung 'andere mit dem Schulbesuch zusammenhängende Daten' ist aus der Vergangenheit der Schülerbeschreibungsbögen hinlänglich bekannt. Lehrer und Direktoren benutzen diese Möglichkeit um vorschnelle Urteile, Vorurteile und Auseinandersetzungen zum Schaden der Schüler für alle Zeiten zu verewigen.'

Totalitärer Ueberwachungsanspruch

Die zentrale Bildungsevidenz wird im Zuge der Amtshilfe Polizisten, Gemeindebeamten, Arbeitsmarktbetreuern, Steuerbeamten usw. zur Verfügung stehen. Weiters sollen die Daten mit Hilfe der Sozialversicherungsnummer mit beliebigen anderen Informationen vernetzt werden.

Dr. Hans G. Zeger: 'Mit Hilfe dieser Evidenz kann dann festgestellt werden, welche Personen mit schlechten Betragensnoten in der Volksschule überdurchschnittlich oft arbeitslos werden oder krank oder ... waren. Das Vorhaben offenbart einen totalitären Anspruch über die Bürger, wie er sonst nur in Planwirtschaften üblich ist. Zuletzt erfolgten in Mitteleuropa derartige Bevölkerungsinventuren als Kriegsvorbereitung durch die Nationalsozialisten.'

Verletzung der Verfassung

Der gesamte Entwurf zu einer zentralen Bildungsevidenz widerspricht der EG-Richtlinie Datenschutz und den Verfassungsbestimmungen des DSG 2000. Es ist unzulässig, dass eine Behörde mehr Daten erhebt oder speichert, als sie für ihre Arbeit unbedingt benötigt. Mit der Erhebung von Beruf und Berufslaufbahn der Eltern und der Ausbildung der Geschwister, ermöglicht dieses System auch die Auferstehung von Sippenhaftung. Die Bildungsevidenz erfüllt keinerlei bildungspolitische Aufgaben, sondern stellt bloss ein neues Kontrollregister der Bevölkerung dar.

Die ARGE DATEN lehnt das Vorhaben als eines demokratischen Staates unwürdig ab.


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