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1994/01/29 Versicherungsrecht - Jetzt Rechtssicherheit wiederherstellen
Versicherungsverträge widersprechen EG-Recht - Unkontrollierte und unkontrollierbare 'schwarze' Listen - Kein Datenschutz für Versicherte

Dubiose 'schWarze' Listen

Unter dem Deckmantel der 'Verhinderung des Versicherungsbetrugs' haben Österreichs Versicherungen eine Reihe von zentralen Informationssammlungen aufgebaut. Welche Personen von welchen Versicherungen in diese Listen eingetragen werden, entzieht sich jeder rechtlichen Kontrolle und bleibt dem Gutdünken der einzelnen Institutionen überlassen. Auch Personen, die schlicht und einfach auf der Durchsetzung eines Versicherungsanspruches beharren, laufen Gefahr, solcherart in eine 'Warndatei' über 'aufmüpfige Kunden' eingetragen zu werden.


Umfassende Zustimmungserklärungen

Österreich hat - theoretisch - ein strenges Ärztegeheimnis. Private Lebens- und Krankenversicherer unterlaufen jedoch dieses Patientenrecht, indem sie von den Versicherten umfassende Erklärungen verlangen, in beliebige Krankengeschichten beliebig Einsicht nehmen zu dürfen. Die Versicherungen verlangen ausdrücklich die Entbindung der Ärzte und Spitalsangestellten von der ärztlichen Schweigepflicht. Da alle Versicherungen dieselbe Vorgangsweise praktizieren, entsteht eine kartellartige Situation, durch die verbriefte Bürgerrechte umgangen werden.

Undurchsetzbarer Datenschutz

Theoretisch hat jeder Österreicher auch gegenüber Versicherungen das Recht, zu erfahren welche Daten über ihn existieren und an wen sie weitergegeben werden. Die 'schwarzen Listen' (Warn- und Betrugsdateien) der Versicherungen werden jedoch von einem privaten Verein, dem sogenannten 'Mitteilungsverband' verwaltet, bei ihm können alle Versicherungen alle Daten abrufen. Versicherte erfahren in der Regel nicht, daß ihre Daten bei diesem Verband landen, sie können daher auch ihr Recht auf Information nicht geltend machen.

Österreichisches Versicherungsrecht widersprIcht EG-Recht

Dr. Zeger: 'Das österreichische Versicherungsrecht ist seit 1959 praktisch unverändert. Alle wichtigen Konditionen wurden in sogenannten 'Allgemeinen Versicherungsbedingungen' durch die Versicherungen festgeschrieben und von einer staatlichen Versicherungsaufsicht genehmigt. Dadurch war es möglich, neue Entwicklungen, wie das gesteigerte Datenschutzbedürfnis, mittels Geschäftsbedingungen zu unterlaufen. Dieser Mechanismus widerspricht EG-Recht und muß bis 1.7.94 geändert werden. Dadurch ergibt sich eine ausgezeichnete Chance, den gesamten Bereich des Versicherungsvertragsrechts in Österreich zu durchforsten und konsumentengerecht zu gestalten.

Bestehende Zentralevidenzen müssen entweder aufgelöst oder unter öffentliche Kontrolle, die Kriterien, nach denen Personen eingetragen werden, müssen objektiv definiert werden. Allgemeine Erklärungen zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, wie sie heute potentiellen Versicherungskunden abgenötigt werden, sollten als rechtswidrig verboten werden.'


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