Datenschutzbehörde  Datenschutz Europa privacy service
 
Gemeinsame Datennutzung von Versandhaus, Bank und Adressenverlag
DSGVO Art 4-6, 82-83
Ein Unternehmen ist gleichzeitig Versandhaus, Bank und Adressenverlag. Was darf es mit meinen Daten tun? Die Verarbeitung von Daten innerhalb eines Konzerns unterliegt grundsätzlich denselben Regeln die für einzelne Unternehmen gelten.

Durch Unternehmenszusammenschlüsse entstehen Konzerne, die oft in einer Vielzahl von Branchen tätig sind (Art 4 Zif 19 DSGVO). Hintergrund solcher Fusionen sind sehr oft erhoffte Synergien zwischen den einzelnen Bereichen. Was personenbezogene Daten betrifft sind solche 'Synergien' in aller Regel nicht zulässig.

Übermittlungen zwischen Konzerntöchtern sind grundsätzlich Übermittlungen zwischen beliebigen, nicht zusammengehörigen Unternehmen gleichgestellt. Folglich ist eine Datenübermittlung innerhalb eines Konzerns nur dann möglich, wenn z.B. der Betroffene einer Übermittlung eingewilligt hat (Art 6 Abs 1 Zif 1 DSGVO).

Auch innerhalb eines Unternehmens ist die Datenübermittlung unter Umständen problematisch. Gemäß Art 5 Abs 1 lit b DSGVO muss für die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung immer ein bestimmter Zweck verbunden sein. Eine eventuelle Einwilligung des Betroffenen bezieht sich nur auf diesen Zweck. Eine weitergehende oder grundsätzlich andere Nutzung von personenbezogenen Daten wäre demnach nicht zulässig bzw. erfordert eine neuerliche Einwilligung des Betroffenen.

Im Falle von zulässigen Übermittlungen ist zu mindestens der Übermittlungsvorgang zu dokumentieren, sodass Betroffene ihr Recht auf Auskunft wahrnehmen können.

Besondere Vorsicht ist bei Unternehmen, die in verschiedenen Branchen tätig sind, bezüglich des 'Kleingedruckten' geboten. Immer wieder verstecken sich in AGB weitreichende Ermächtigungen zur Datenweitergabe an Unternehmen 'im Konzernverbund'. Bei der Unterzeichnung von Schriftstücken sollte auf solche Klauseln besonderes Augenmerk gelegt werden.

Bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundsätze und die unrechtmäßige Datenverarbeitung können eine Geldstrafe von bis zu 20 Mio. Euro oder bei Unternehmen von bis zu 4 % des letzten weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden (Art 83 Abs 5 DSGVO). Die Datenschutzbehörde ist für die Verhängung der Geldstrafe zuständig. Weiters können betroffene Personen bei materiellen oder immateriellen Schäden Schadenersatz geltend machen (Art 82 DSGVO). Die Zivilgerichte (NICHT die Datenschutzbehörde) sind zuständig für Schadenersatzklagen.

mehr --> Datenübermittlung zwischen und innerhalb von Organisationen
mehr --> Auskunftsrecht gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
mehr --> Das Recht auf Datenübertragung (Datenportabilität)
mehr --> Was ist eine gültige Einwilligung (Zustimmung) gemäß DSGVO?
mehr --> Wann ist eine Datenverarbeitung gemäß DSGVO erlaubt?
mehr --> Auftragsverarbeitung gemäß DSGVO
mehr --> Welche Rechte hat ein Betroffener bei Datenschutzverletzung?
mehr --> http://ftp.freenet.at/privacy/ds-eu/eu-ds-gvo-aktuell.pdf

Die angezeigten Informationen und Artikel werden im Rahmen des ARGE DATEN Informationsdienstes kostenlos zur Verfügung gestellt. Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert, es wird jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Alle Angaben, Aussagen und Daten beziehen sich auf das Datum der Veröffentlichung des Artikels. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere Links, auf Websites gemachte Beobachtungen und zu einem Sachverhalt gemachte Aussagen zum Zeitpunkt der Anzeige eines Artikels nicht mehr stimmen müssen. Der Artikel wird ausschließlich aus historischem und/oder archivarischen Interesse angezeigt. Die Nutzung der Informationen ist nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Dieser Informationsdienst kann professionelle fachliche Beratung nicht ersetzen. Diese wird von der ARGE DATEN im Rahmen ihres Beratungsservice angeboten. Verwendete Logos dienen ausschließlich zur Kennzeichnung der entsprechenden Einrichtung. Die verwendeten Bilder der Website stammen, soweit nicht anders vermerkt von der ARGE DATEN selbst, den in den Artikeln erwähnten Unternehmen, Pixabay, Shutterstock, Pixelio, Aboutpixel oder Flickr.

© ARGE DATEN 2000-2025 Information gemäß DSGVO webmaster