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1994/05/27 Direktwerbung mit Telefonbuchadressen ist in Zukunft verboten!
Neues Fermeldegesetz bringt vorbildliche Datenschutzlösung - Direct-Marketing-Firmen dürfen in Zukunft nicht mehr die Telefonbuchadressen von Privatpersonen benutzen - Weitere Regelungen bei EDV-gestützten Telekommunikations-Diensten notwendig

Datenschutz beim Telefon

Durch das neue Fernmeldegesetz wird erstmals klar geregelt, wer welche Teilnehmerdaten benutzen darf. Telefonbuchdaten dürfen nur mehr zur Benützung des Telefonnetzes verwendet werden. Für die Erstellung einer detaillierten Telefonrechnung wurde eine daten- und konsumentenschutzfreundliche Regelung getroffen. Daten von Telefonanschlußinhabern dürfen nicht zum Datenabgleich mit anderen Beständen (z. B. TV-Anmeldungen) verwendet werden.


Bequeme Datenquelle der Adressenverlage beseitigt

Immer wieder fühlen sich Österreicherinnen und Österreicher durch die Werbeaktivitäten von Adressenverlagen statt 'direkt angesprochen', belästigt. Die Herkunft der Daten war meist nicht feststellbar. Die Standardantwort der Adressenverlage: die Daten entstammten dem Telefonbuch, dies sei offiziell toleriert und legal. Diese 'billige' Adressenquelle ist nunmehr versiegt. Telefonbuchdaten dürfen nicht für 'Mailings' verwendet werden, Telefonwerbung bei Privatpersonen ist bereits seit 1983 auf Grund einer OGH-Entscheidung (4 Ob 388/83) verboten.


Weitere Regelungen FÜR TELE-DIENSTE notwendig

Dr. Hans G. Zeger: 'Die Datenschutzregelungen für das Telefonnetz können heute durchaus als vorbildlich und EU-konform angesehen werden. Leider hat es der Gesetzgeber verabsäumt, klare Regelungen im Zusammenhang mit neuen Telekommunikations-Diensten, wie Online-Datenbanken, Mailboxen, Electronic-Mail, Home-Banking und Home-Shopping zu verabschieden. Mangels ausreichender Rechtssicherheit riskiert jeder Anbieter derartiger Tele-Dienste die Übertretung bestehender, nur bedingt anwendbarer Gesetze (Medienrecht, Fernmelderecht, Datenschutzrecht, Strafrecht, ...). Seriöse Tele-Dienst-Anbieter werden das benachbarte Ausland als Standort vorziehen. Für Österreich ginge ein technisch innovatives und ökologisch zukunftsweisendes Wertschöpfungspotential verloren. Österreich selbst würde zu einer 'Bananenrepublik rosaroter Teledienste' mit unseriösen Anbietern verkommen.'


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